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Hamburger Verwaltungsgericht erklärt Vorgehen der Polizei in der Roten Flora für rechtswidrig

HAMBURG – Im März 2011 erklärte das Hamburger Gericht das Vorgehen der Polizei bei einer Spontandemonstration am 6. Juli 2008 zur Razzia im Stadtteilzentrum Rote Flora für rechtswidrig. Dem Bericht der taz zufolge hatte das Gericht die „Begleitung“ der Spontandemonstration nach der Razzia und das Verbot von Transparenten mit einer Länge von mehr als 1,50 Meter für rechtswidrig befunden.

Mehr Informationen hierzu in Artikel der taz: Artikel 1, Artikel 2.

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