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Sexuelle Belästigung von Minderjährigen durch die Polizei

Der am 22.05.19 erschienene Bericht der Landesdatenschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern dokumentiert eine Reihe schwerwiegender Vorfälle gegenüber minderjährigen Mädchen, welche von Polizeibeamten ausgingen.

In dem Unterpunkt 9.1.4. zu Bußgeldverfahren gegen Polizeibeamt_innen werden die Sachverhalte erläutert. Demnach hatte sich ein 15 Jahre altes Mädchen in Begleitung ihrer Betreuerin an die Polizei gewandt, weil ohne ihre Einwilligung Photos im Internet veröffentlicht worden waren, welche sie beim Sex zeigten. Nachdem sie Strafanzeige erstattet hatte, wurde sie von einem Polizeibeamten per SMS kontaktiert und zu einem „Photoshooting“ eingeladen.

In einem weiteren Fall hatte sich ein Ermittler eine Handynummer nach der Vernehmung eines dreizehnjährigen Mädchens mit dem Hinweis erschlichen, er würde sie für etwaige Nachfragen benötigen. Tatsächlich nutzte er die Nummer, um das Mädchen per Whatsapp zu erreichen und ihr dort, so der Bericht, „sexuelle Avancen“ zu machen. Besonders gravierend ist in diesem Fall, dass es sich dem Mädchen um ein mögliches Opfer von Kindesmissbrauch handelte.

Bei einem weiteren Vorgang hat ein Polizeibeamter seine Dienststellung ausgenutzt, um ein Strafverfahren gegen seinen Sohn zu verhindern. Dieser hatte dienstlich von dem Verfahren Kenntnis erlangt, und versuchte die 16 Jahre alte Anzeigeerstatterin per Whatsapp in bedrohlicher Weise zur Rücknahme der Anzeige zu bewegen. Das Mädchen sowie dessen Vater wurden im Vorfeld durch den Sohn des Beamten bedroht, nachdem das Mädchen die Beziehung mit dem Sohn beendet hatte.

Wie der Nordkurier berichtet, hat das Innenministerum von Mecklenburg-Vorpommern am Freitagmorgen versichert, man werde die Vorfälle so schnell wie möglich prüfen, und weitere Fragen klären, die von öffentlichem Interesse sind. Darunter die Fragen, wie die betreffenden Polizeibeamten diszipliniert wurden und was von Seiten der Behörden zukünftig unternommen wird, um derartige Fälle in Zukunft zu verhindern.

Bericht des Datenschutzbeauftragten

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