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Sachsen verweigert Kennzeichnung

Nachdem die Freie Presse am Samstag berichtet hatte, dass im sächsischen Innenministerium über die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt*innen nachgedacht wird, rudert Innenminister Roland Wöller (CDU) laut Sächsischer Zeitung zurück.

Innenminister Wöller übernimmt dabei die Argumente der Polizeigewerkschaften GdP und DPolG, wonach eine Kennzeichnungspflicht einen „Generalverdacht“ gegenüber den Polizeibeamt*innen bedeute.

Herr Wöllner behauptet, dass Vorwürfe gegenüber einzelnen Beamt*innen „auf jeden Fall“ rechtsstaatlich verfolgt würden. Recherchen von Amnesty International in Deutschland hatten jedoch aufgezeigt, dass Verfahren gegen Polizist*innen immer wieder eingestellt werden müssen, weil mögliche Tatverdächtige nicht identifiziert werden konnten. Viele andere Bundesländer, darunter beispielsweise Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, haben bereits eine Kennzeichnungspflicht eingeführt.

Vor wenigen Monaten hatte bereits der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anlässlich eines Falles aus Bayern kritisiert, dass eine allgemeine Kennzeichnung von Polizeibeamt*innen in vielen deutschen Ländern nicht besteht, und diese gerade bei maskierten, individuell nicht unterscheidbaren Beamt*innen empfohlen.

Wir fordern daher die sächsische Landesregierung, aber auch alle anderen Länder, in denen eine Kennzeichnungspflicht noch nicht eingeführt wurde, auf, diese einzuführen, und so eine rechtsstaatliche Strafverfolgung gegen Polizeibeamt*innen zu ermöglichen.

2 Gedanken zu „Sachsen verweigert Kennzeichnung

  1. so einen rechtswidrigen unlogischen schwachsinn hab ich schon lange nicht mehr gelesen.nicht die kennzeichnung der polizeiindividuen durch personaleinsatznr. stellt die beamten unter generalverdacht sondrn die nicht kennzeichnung.
    diese leute vergessen,dass sowohl die politik wie die justizbeamten dienstleistende stellvertreter des souveränes sind.
    die nicht identifizierbarkeit weist auf die bereitschafft zur kriminellen ubergrifflichen handlungen hin.etwa provozierten landfriedensbruch….einsweilige erschiessungen…und andere kollegialen rechtswidrigen vertuschungsversuche..
    die geschichte der polizei ist voll davon.auch die der brdpolizei.die kennzeichnungspflicht ist prioritär verfassungsrechtlich begründet.paramilitärische anonyme einheiten mit landeshoheitsabzeichen sind
    verfassungsrechtlich unhaltbar.sowohl die polizeiführung wie die poitische führung sollte das wissen.
    erstaunlich welche rechtsverhältnisse sich manche zum souverän einbilden.eine nicht erkennbare einheit der polizei
    ist ein verfassungsbruch und entweder verfassungsstrafsachverhalt oder ein strafsachverhalt des eu-menschenrechtsgerichtshof.niemand erwatet den namen aber die erkennungsnummer ist grundrechtsverpflichtung.
    alles andere sind menschenrechtswidrige pöbelnde staatlich finanzierte kriminelle banden.

  2. der egmr hat sich bisher also noch mit einer empfehlung ..empfohlen.mir ist das zuwenig menschenrechtsnah,als wüssten die juristinnen nicht ausreichend von dem missbrauch der macht bei polizei und politik.eine empfehlung ist nicht menschenrechtsschutz stringent genug.sie hätte mit einer zeitlichen einführungspflicht auflage binnen eines jahres
    also bis ende 2018 erfolgen müssen.was soll man mit menschenrechtsjuristen die zum schutz der menschenrechten bei machtmissbrauchsgefahren im bereich von staatlicher gewalttätigkeit gegen den souverän nurempfehlungen abgeben.
    schön das man sich nicht nur in der nase gepopelt hat.
    der mensch ist weder einem anderen noch einer sache zweck,sondern nur sich selbst .
    aufklärung ist befreiung aus selbstverschuldeter unmündigkeit.nicht gekennzeichnete
    halbmilitär. einheiten sind menschenrechtswidrig.ddie hausmistergesellschaft kann hier nicht den dicken maxe
    gegen den souverän machen wollen.rechtstaatlich gilt die kennzeichnungspflicht.polizei ist keine hinreichende menschenrechtsstaatliche.wir solten unsvon einer trumpelnden cdu nicht den rechtsstaat versauen lassen.
    die rethorischen absurditäten von polizeigewerkschaftensprechern sind auch nicht neu selbst polizeipräsidenten greifen gern in die selbstermächtigungskiste der antidemokratie. tatsache ist wer menschenrechte nicht nur für sich beansprucht und sie für andere zu schützen bereit ist,der kann gar nichts gegen die rechtstaatliche verpflichtung der aufklärung von
    nachweisbaren straftaten haben.auch dann nicht wenn sie in den eigenen reihenbegangen werden.füher wussten echte gewerkschaftler soetwas.heutzutage sollte das grundvoraussetzung bei der einstellung ins dienstverhältnis für den polizei.- und justizdienst überhaupt sein.sondebar was sich da alles an fixen ideen breit macht.man kann schon an der rechtsstaats und menschenrechtskohärrenz der polizei u. der cdu politiker in sachsen seine berechtigten zweifel haben..
    wäre evtl. mal eine wissenschaftliche erhebung notwendig.überhaupt können so zweifel aufkommen ob wir noch in einer tatsächlichen menschenrechtsdemokratie sind oder überhaupt jemals tatsächlich waren.wie gesagt nichtidentifizierbare
    personen die polizeiuniformen tragen….soetwas ist unhaltbar anachronistisch.hat keinen berechtigten platz mehr.
    erstaunlich erschreckend die sächsische politik, die polizei ihre führung und gewerkschaft.wir brauchen keine kriminell handeln wollen könnende polizeikohorten…die im ersnstfall nicht mal sich selbst und ihrem gewissen folgen wollen sondern dem menschenrechtswidrigem begriff des befehlsnotstandes.da hben wir sie dann wieder diese nicht verantwortlich sein wollen disposition…ja ob de innenminister denn verantwortlich sein wird..dazu müsste er haften..
    aber wo sich nichts nachweisen lässt kann niemand haften.deshalb muss die kennzeichnungspflicht juristisch zwingend notwendig sofort für alle einsatzkräfte eingeführt werden.sonst wir die polizei noch mehr ablehnung erfahren und
    rechtlich illegal auftreten.nicht politik bestimmt die kennzeichnungspflicht sondern rechtsstaatliche notwendikeit.
    einsätze ohne kennzeichnung sind juristisch nicht zuhalten und grundrechtswidrig.

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