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Gesichtserkennung der G20-Ermittlungen kommt vor Gericht

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Caspar will die automatisierte Gesichtserkennung, die im Rahmen der Ermittlungen zum G20-Gipfel eingesetzt wird, gerichtlich untersagen lassen. Herr Caspar hatte bereits Ende August bekannt gegeben, dass er die Nutzung dieses Instruments für unzulässig hält. Die Innenbehörde sieht dies jedoch anders.

Die Hamburger Polizei hatte für die Ermittlungen im Rahmen des G20-Gipfels im Juli 2017, eine Videosoftware angeschafft, die es ermöglicht auf Videoaufnahmen automatisch Gesichter zu erfassen und auszuwerten. Die Software mit dem Namen Videmo 360 kann laut Caspar Bewegungsprofile erstellen, Beziehungsstrukturen und Verhaltensmuster dokumentieren. Die Software macht dabei keinen Unterschied zwischen Tatbeteiligten und unbeteiligten Personen.

Innensenator Andy Grote möchte an dem Projekt festhalten, und setzt auf eine gerichtliche Entscheidung. Seiner Meinung nach hätte es ohne die Software kaum Ermittlungserfolge für die Polizei gegeben. Für ihn geht es bei der Software nicht um Gesichter und personenbezogene Daten, sondern um mathematische Formeln.

Gleichzeitig hat es im Zusammenhang mit 152 internen Ermittlungsverfahren gegen Polizei_beamtinnen im G20-Kontext noch keine einzige Anklageerhebung gegeben. Etwa die Hälfte der Verfahren wurde bereits eingestellt.

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