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Kennzeichnungspflicht in Sachsen

Wie sich aus dem neuen Koalitionsvertrag für Sachsen ergbit, den CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen ausgehandelt haben, soll bei den geschlossenen Einheiten der Polizei Sachsen eine wechselnde, anonymisierte Kennzeichnung eingeführt werden. Amnesty International fordert eine solche Kennzeichnung bereits seit Jahren. Viele Bundesländer haben eine Kennzeichnung für ihre Polizeien bereits eingeführt, darunter Länder wie Berlin, Brandenburg oder Rheinland-Pfalz.

Hintergrund ist, dass die Strafverfolgung von Polizeibeamt_innen häufig an ihrer Anonymität in unübersichtlichen Einsatzlagen, wie beispielsweise Demonstrationen, scheitert. In Hamburg wurden zum Beispiel bereits 107 von 168 Strafverfahren gegen Polizeibeamt_innen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel von 2017 eingestellt. Nicht selten, weil sich Täter_innen nicht identifizieren liessen.

Außerdem sieht der Koalitionsvertrag vor, dass künftig Kontrollquittungen bei anlasslosen Kontrollen durch die Polizei ausgestellt werden sollen. Darüber hinaus soll es eine Einschaltpflicht bei der BodyCam geben, sobald Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs absehbar werden.

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