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G20WTH: Wissenschaftlicher Dienst zu Agents Provocateurs

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit vermummte Polizeibeamt*innen auf Demonstrationen eingesetzt werden dürfen. Zwar hält er den Einsatz grundsätzlich für möglich, bezüglich einer anschliessenden Auflösung wegen Verstößen durch die Beamt*innen äußert der Dienst sich doch ablehnend. Auch müssten sich so eingesetzte Beamt*innen bei der Versammlungsleitung zu erkennen geben.

Wie die Legal Tribune Online berichtet, hat sich der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags mit rechtlichen Fragen zum Einsatz von vermummten Beamt*innen befasst. Eine entsprechende Expertise hatte der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko (Die LINKE) in Auftrag gegeben.

Zwar ist es Polizeibeamt*innen grundsätzlich möglich sich zu vermummen, da sie laut Gutachten im rechtlichen Sinne keine Teilnehmer*innen der Versammlung sind, und damit das strafbewehrte Vermummungsverbot des Versammlungsgesetzes nicht gilt. Sie dürfen damit aber nicht den Anlass für eine Auflösung selbst liefern.

Unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung einer Vermummung von Polizisten darf der Staat jedoch in keinem Fall unmittelbar durch seine Beamten oder mittelbar durch sie als agents provocateurs einen Grund für die Auflösung einer Versammlung schaffen.“ -Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes

Gleichwohl waren jedoch verbliebene Vermummungen auf der „Welcome-to-hell“-Demo am 06.07.18 im Vorfeld des G20-Gipfels, der Grund für die Auflösung durch die Polizei. Die Auflösung der Demonstration hatte für massive Ausschreitungen zwischen Polizei und ehemaligen Versammlungsteilnehmer*innen gesorgt. Später war herausgekommen, dass mindestens vier Beamte einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) als sogenannte Tatortbeobachter in zivil innerhalb der Versammlung eingesetzt waren, und sich währenddessen selbst vermummt hatten.

Das Gutachten kommt darüber hinaus zum Schluss, dass sich gerade Beamt*innen in zivil der Versammlungsleitung zu erkennen geben müssen. Dies hatte das Verwaltungsgericht Göttingen in einer Entscheidung aus dem Jahr 2013 so entschieden. Die CDU- und SPD-Fraktionen im sächsischen Landtag hatten eine weitere Aufklärung des Vorgangs im Innenausschuss, die eingesetzten Beamten auf der G20-Demo stammten aus Sachsen, abgelehnt.

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