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Verfassungsgericht schränkt Befugnisse des bayrischen Geheimdienstes ein
Das Gericht hat entschieden das einige Regelungen des Verfassungschutzgesetzes rechtswidrig sind und damit die Befugnisse des Inlands-Geheimdienstes eingeschränkt werden müssen. Das betrifft die Vorratsdaten, das Orten von Handys und die Observation von Personen. Die von der CSU in 2016 ausgeweiteten Befugnisse dürfen nun nur noch bis Juli 2023 in reduzierter Form erhalten bleiben, dann muss…