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  • OVG Berlin-Brandenburg bestätigt Kennzeichnungspflicht

    OVG Berlin-Brandenburg bestätigt Kennzeichnungspflicht

    Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die in Brandenburg eingeführte Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamt*innen rechtmäßig ist. Geklagt hatten eine Polizeioberkommissarin und ein Polizeihauptmeister. Demnach können Polizeibeamt*innen grundsätzlich dazu verpflichtet werden, ein Namensschild zu tragen. Im Bereich geschlossener Einheiten kann dieses Namensschild durch eine Nummerierung ersetzt werden. Das Gericht teilte dazu mit, dass durch das neue…