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Polizei greift Professor in Bonn an

Wie die Berliner Morgenpost berichtet, wurde der US-amerikanische Professor Yitzhak Melamed aus Baltimore in Bonn Opfer eines antisemitischen Übergriffs. Während eines Spaziergangs im Schlossgarten wurde der Gastprofessor von einem jungen Deutschen antisemitisch beleidigt.

Als die Polizei eintrifft verwechselt sie jedoch offenbar Täter und Opfer, und überwältigt den Professor. Obwohl er nach eigenen Angaben keinerlei Widerstand leistet, wird mehrfach durch die Polizeibeamt*innen auf den Philosophen eingeschlagen.

Machen Sie der deutschen Polizei keinen Ärger.“

Als die Beamt*innen die Verwechslung bemerken, lösen sie die Handschellen. Einer der von ihnen droht laut Melamed dem Professor: „Machen Sie der deutschen Polizei keinen Ärger.“ Hinterher wurde durch die Einsatzkräfte behauptet, der Professor hätte sich gegen die Maßnahmen gewehrt.

Sowohl Landesinnenminister Reul wie auch die Bonner Polizeipräsidentin Brohl-Sowa entschuldigten sich im Anschluss bei Herrn Melamed für den Übergriff. Dieser zeigte sich im Interview entsetzt über das Verhalten der deutschen Polizei: Er bezeichnete das Polizeiverhalten als abscheulich, und so nur aus Entwicklungsländern bekannt. Offensichtlich habe Deutschland ein Problem mit brutaler Polizeigewalt.

3 Gedanken zu „Polizei greift Professor in Bonn an

  1. den professor kann ich gut verstehen und in der tat ist er nicht der erste aufrechte mensch der der brd attestiert ein menschenrechtsentwicklungsland zu sein.
    mir persönlich ist diese polizeiliche niedertracht ähnlich zutel geworden.
    der mich angreifende täter hatte nach gescheitetten 3 maligen angriffsversuchen,
    den 3. wehrte ich mit einem taschenmesser ab,per handy die sogenannte polizei angerufen.
    nun ich dachte nicht schlecht,da kann ich die anzeige gleich vor ort stellen.mit nichten die anrückende polizisten teilten sich auf und ein recht dicher bauch mit person nötigte mich gleich mit alle möglichen bzw. unmöglichen befehlen..
    dr man wies noch auf eine erschiessung hin die in der region von einem andren polizisten vorgenommen wurde,nah dem sein kollege von dem erschossenen tödlich mit einem messer verletzt wurde.nun dr man war so unsicher,weil ich ihn bat mich doch erst einmal anzuhören ich wolle ihm den sachverhalt schildern ohne im näher zu kommen.er estand aber darauf
    meine grundrechte zu ignorieren und mich als schwerkriminellen täter nicht nur vorzuverurteilen sondern auch mich auf den boden legend zu befehlen und mir handschellen an zulegen.sich danach mit seinem gewicht in meine wirbelsäule zu knien.ich bin gehbehindert ,herzkrank und rentner.interessierte ihn nicht.alle weiteren polizeipersonen gingen gleich von mir als renitenten gefählichen messerstecher aus.niemand war an dem realen sachverhalt interessiert.diese mich misshandelnde dicke bauch mit uniform wolltedann auch noch den einzigen ermittler spielen.
    es stellte sich nach 3 wochen ermittlungszeit heraus,das sie meine aussagen nicht berücksichtigt hatten.weder wurde eine anwesende zeugin befragt noch die videoaufzeichnung der postbank gesichtet die den vorfall genaustens aufzeichnen komnte.einen antwat hat man mir menschenrechtswidrig mit dem menschen und rechtsszaatswidrigem stpo 140ff 2 mal verweigert. alle ermittlungen haten nur dasziel eigene straftaten undrechtswirigkeiten zu vertuschen und die behauung des mich angrefenden klägers als qahr und einzig richtig darzustellen.polizeieinsätze dürfen nur gemeinsam durchgeführt werden.der pk mit dickem bauch häte mich vorher anhren müssen.ein eklatanter grundrechtsbruch.1. gilt die unschuldsvermutung 2.istauch meine würde und gesundheit zu schützen 3. habe ich das recht auf notwehr und muss
    der gewalt nicht weichen,as in diesem fall auch nicht möglich war. staatsanwaltschaft und richter hatten das videomaterial
    benso nicht gesichtet,das in jeder bankfiliale eine kamera den eingangsbereich easst sollte mitlerweile standart wissen der justiz sein.ich würdedan ein weiteres mal genötigt eine geldstrafe für die einstellung anzunehmen.bei einer derartigen menschenrechtswidrigen justiziellen behandlung….es gilt das übergeordnete recht der menschen und grundrechte,JEDER
    MENSCH hat das recht auf einen anwalt in einem strafprozess,kann er sich keinen leisten so wird ihm einer gestellt.
    was aber wiegen diese rechte gegen die ermittlingsnotwendige vorverurteilung und den kriminellen stpo 140 ff.
    der das menschenrecht und die unschuldsvermutung diskriminierend gleich ebenso aufhebt..wenn es den richtern opportun.tja….du schöner sonntagsrechtsstaat du schönwetter menschenrechtsdemokratie mit deiner wohlstandspriorität
    den menschenrechten zum trotz..was soll ich mit dir?es wid gut sein sich von dir und deinen lügen deinen inkompatibilitäten;deinen veruntreuungen und deinem kriminellen nicht strafverfolgen von politischer und juristischer
    kriminalität…es wird gut sein sich von dir und deinen grundrechts.- menschnen.- und völkerechtsinkohärrenzen zu verabschieden….einen schönen scheiss staat haben wir da,der seinen souverän bekämpft und seine schutzverpflichtung soweit veruntreut,dass er selbst grundrechte im sinn verändert und unterdrückt die er zu schützen verpflichtet ist,seit 1949.
    insgesamt ein grosser fall für einen nicht popelnden stringenten u.effektiven europäischen menschenrechtsgerichtshof .
    die sache hat strucktur.es sind nicht nur einzelne phänomene.das macht die sache so widerwertig und verwerflich.

  2. deutschland hat nicht nur offensichtlich mit polizeigewalt ein problem,sondern auch mit erheblichem machtmissbrauch
    und menschenrechtskohärrenz.es war schon immer das problem der geisteswissenschaft sich mit der barbarei der
    mehr biologisch mechanischen eiweisskohlenstoffentinität konfrontiert zu sehen.ein tragisches urproblem sogenannter
    menschlicher existenz….die durch die menschenrechte,grundrechte und rechtstaatlichkeit zumindest zeitlich gebannt
    war.dieser bann wird nun durchlässiger.und man darf durchaus von intentionalitäten ausgehen.wenn auch in diesem fall nicht so vordergründig offensichtlich…auch hier wurde vorverurteilt; der ZWANGSLÄUFIGE täter schnell ausgemacht..der wahre täter konnte entkommen?DIE JUSTIZ IST EBEN ZU SEHR ZWANGSGESTEUERT MIT IHRER ZWANGSLÄUFIGKEIT.

  3. eine frage der ausbildungs.- und einsatzfähigkeitsqualität.
    zugriffssicherheit erfordert reale kompetenz nicht nur vorgeschriebene und zugedachte.
    dazu gehört umfassende konjungtive sachverhalts und vorfeldssondierung…..im bereich des grundrechtsschutzes
    und wahrung… prioritäre .menschenrechtskompetenz nicht zu vergessen.

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