Amnesty International hat ein neues Positionspapier zum polizeilichen Einsatz von sogenannten „Chemical Irritants“, also Wirkstoffen wie Pfefferspray und Tränengas, herausgegeben.
Dabei wird auf verschiedene Gefahren dieser Wirkstoffen hingewiesen, und es werden Vorgaben für deren Einsatz gemacht. Beispielsweise muss sichergestellt werden, dass die Anwendung nur unter strenger Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit stattfindet. Dazu gehört insbesondere auch, dass der Einsatz gegen friedlich Demonstrierende oder solche, die sich nur passiv Anweisungen widersetzen, eine Menschenrechtsverletzung darstellt.
Chemical irritants are not a tool to simply obtain compliance with an order.„
Der Einsatz von Pfefferspray ist auch in Deutschland weit verbreitet. Auch, aber nicht nur, bei Großlagen wie Versammlungen oder Fussballspielen. Teilweise wird es dabei nicht nur zur Abwehr gegen Angriffe auf die Polizeibeamt_innen genutzt, sondern vielmehr als reines Abdrängmittel. Dieses Einsatzmittel ist aber alles andere als harmlos, da es zu teils gravierenden Folgen wie Erblindung oder den Tod durch Lungenversagen führen kann.
Darüber hinaus wird in dem Positionspapier umfassend auf Gaswaffen als Distanzwaffen, beispielsweise als Tränengasgranaten, eingegangen, die erhebliche Gefahren für die Betroffenen darstellen.
Neben dem ausführlichen Positionspapier hat Amnesty International eine Broschüre herausgegeben, die in verkürzter Form die „Dos“ und Don’ts“ zu diesen Einsatzmitteln zusammenfasst.