Am heutigen Donnerstag, dem 03.12.2020, beginnt in Hamburg die Hauptverhandlung gegen fünf Teilnehmer_innen eines Aufzugs, der anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg am 07.07.17 stattfand. Den Angeklagten, die zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Taten alle minderjährig waren, wird schwerer Landfriedensbruch in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall, sowie gefährliche Körperverletzung, Bildung bewaffneter Gruppen und Sachbeschädigung.
Dabei werden den Angeklagten keine eigenhändigen Taten vorgeworfen, vielmehr sollen sie laut Staatsanwaltschaft einen eigenen Tatbeitrag dadurch geliefert haben, dass sie in geschlossener Formation mitmarschiert seien, und so den eigentlichen Täter_innen ein Gefühl von Sicherheit und Stärke vermittelt haben.
Dadurch unterscheidet sich dieser Fall der „Dritt-Ort-Auseinandersetzung“ gewalttätiger Fußballfans von Fällen des „Demonstrationsstrafrechts“, bei denen aus einer Ansammlung einer Vielzahl von Menschen heraus Gewalttätigkeiten begangen werden, aber nicht alle Personen Gewalt anwenden oder dies unterstützen wollen. (BGH 2 StR 414/16)
Insgesamt liegen in dieser Sache dem Landgericht Hamburg acht Anklagen gegen 73 Angeschuldigte vor. Eine Verurteilung könnte weitreichende Folgen für das sogenannte Demonstrationsstrafrecht haben.
Nachdem aus dem Aufzug heraus einzelne Steine und Pyrotechnik in Richtung der Polizei geworfen worden waren, die aber niemanden trafen bzw. verletzten, griff eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Bundespolizei die Demonstration an, und schlug massiv auf die Teilnehmenden ein. Bei der panikartigen Flucht, bei der unteranderem ein Geländer einbrach, verletzten sich mindestens 14 Menschen teils schwer.
Bis heute wurde kein_e einzige_r Polizeibeamte_r im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel wegen möglicher Straftaten angeklagt.