Nachdem die Freie Presse am Samstag berichtet hatte, dass im sächsischen Innenministerium über die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt*innen nachgedacht wird, rudert Innenminister Roland Wöller (CDU) laut Sächsischer Zeitung zurück.
Innenminister Wöller übernimmt dabei die Argumente der Polizeigewerkschaften GdP und DPolG, wonach eine Kennzeichnungspflicht einen “Generalverdacht” gegenüber den Polizeibeamt*innen bedeute.
Herr Wöllner behauptet, dass Vorwürfe gegenüber einzelnen Beamt*innen “auf jeden Fall” rechtsstaatlich verfolgt würden. Recherchen von Amnesty International in Deutschland hatten jedoch aufgezeigt, dass Verfahren gegen Polizist*innen immer wieder eingestellt werden müssen, weil mögliche Tatverdächtige nicht identifiziert werden konnten. Viele andere Bundesländer, darunter beispielsweise Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, haben bereits eine Kennzeichnungspflicht eingeführt.
Vor wenigen Monaten hatte bereits der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anlässlich eines Falles aus Bayern kritisiert, dass eine allgemeine Kennzeichnung von Polizeibeamt*innen in vielen deutschen Ländern nicht besteht, und diese gerade bei maskierten, individuell nicht unterscheidbaren Beamt*innen empfohlen.
Wir fordern daher die sächsische Landesregierung, aber auch alle anderen Länder, in denen eine Kennzeichnungspflicht noch nicht eingeführt wurde, auf, diese einzuführen, und so eine rechtsstaatliche Strafverfolgung gegen Polizeibeamt*innen zu ermöglichen.
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