Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH Mannheim) hat in einem gestern veröffentlichten Urteil festgestellt, dass die ständige Praxis der Bundespolizei, § 23 I Nr. 3 BPolG für Schleierfahndungen heranzuziehen, in dieser Form rechtswidrig sei.
Geklagt hatte ein Deutscher, afghanischer Abstammung. Er war während einer Geschäftsreise, in der 1. Klasse des ICEs von Berlin nach Freiburg, durch Bundespolizisten als einziger unter mehreren Anwesenden, kontrolliert worden.
Bereits das Verwaltungsgericht Stuttgart (VG Stuttgart) hatte mit Urteil vom 22.10.2015 die Rechtsgrundlage als europarechtswidrig eingestuft. In einem Vorabentscheidungsverfahren hatte auch der Gerichtshof der Europäischen Union festgestellt, dass die Rechtsgrundlage für sich genommen nicht den Anforderungen des Unionsrechts genügt, und weiterer Konkretisierung bedarf. Gegen die Entscheidung des VG Stuttgart war die Bundespolizei in Berufung gegangen.
Der VGH Mannheim hat die Berufung nunmehr als unbegründet zurückgewiesen, und die Entscheidung damit bestätigt. Eine zwischenzeitlich durch die Bundespolizei angeführte geheime Verwaltungsvorschrift, die die Vorgaben zur Schleierfahndung konkretisieren sollte, hat der VGH gleichfalls als ungeeignet zurückgewiesen, da sie selbst zu unbestimmt sei, und weitestgehend geheim gehaltene Verwaltungsvorschriften ohnehin nicht als geeignete Rechtsgrundlage für die Schleierfahndung herangezogen werden können.
Laut Rechtsanwalt Sven Adam, der als Prozessbevollmächtigter des Klägers auftrat, hat der VGH damit Millionen Kontrollen im Grenzgebiet nachträglich die Rechtsgrundlage entzogen. Rechtsanwalt Adam hierzu:
„Dieses Verfahren ist ein weiterer bedeutender Schritt, um diskriminierenden Kontrollen die rechtlichen Grundlagen zu entziehen. Sollte die Bundespolizei für die Zukunft nun mit neuen und vor allem öffentlichen Verwaltungsvorschriften nachbessern, werden wir auch diese einer verwaltungsgerichtlichen Klärung zuführen, um letzten Endes die Praxis des ‚racial profiling‘ insgesamt durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen zu können.“
Dadurch, dass die Kontrolle bereits unionsrechtswidrig war, ist in der Entscheidung des Gerichts offen geblieben, ob hier auch ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes vorlag.
Das Gericht hat eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung kann die Bundespolizei noch Beschwerde einlegen.
Die Entscheidung fügt sich in eine ganze Reihe von Entscheidungen ein, denen ähnliche Sachverhalte zugrunde liegen, und bei denen Menschen ausschliesslich aufgrund ihrer Hautfarbe kontrolliert wurden.
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Ja, irgendwie scheint es zu stocken. Wir sollen ja auch höchstens 40% sehen und das auch nur, wenn wir die Augen aufmachen. Das Finanzministerium veröffentlicht am 27.02.2018 ganze 1108 Seiten mit Namen von Personen, Firmen, deren Vermögen eingefroren wurde: Specially Designated Nationals and Blocked Persons List us-treasury Bin gespannt auf die Aktualisierung der versiegelten Anklageschriften. Sessions sagt es wird ermittelt. Trump selbst beklagte sich selbst über den schleppenden Verlauf und die falschen“ Richter. Die großen Bereiche sind halt sehr komplex. Teilweise findet man die Nachrichten nur in Einzelmeldungen. Regelmäßig erscheinen Menschenhändler/Pädophile in den Nachrichten, beim FBI und auch in der Presse. Wer von den zurückgetretenen CEOs zurückgetreten ist, um sich auf Gerichtsprozesse vorzubereiten, wird auch nicht durch die Presse getragen. Alleine die 13.000 versiegelten Anklagen zu bearbeiten, die 1108 Seiten mit Namen zu verbinden, das braucht wohl alles etwas Zeit und Personal. Ich erwarte nicht, dass wir irgendwann die Nachrichten einschalten und zu hören bekommen: Heute haben in einer konzertierten Aktion das Militär, Bundespolizei, .. unterstützt von Panzern und Hubschraubern 100.000 Personen festgenommen, die XY Verbrechen vorgeworfen werden. Auch im Ausland hat man zugeschlagen und der Bundestag muss neu gewählt werden. Die Familien Rothschild, Soros, wurden erschossen und in ein Brunnen geworfen. “ Nee, so läuft das nicht. ?
Wer das tun sollte? DieStaatsanwaltschaft zusammen mit der Polizei im Benehmen mit dem Landesrechnungshof. Auf welcher Rechtsgrundlage? Verdunkelungsgefahr. Wie? Ich sage mal : Wir machen´s einfach! (SPD Rheinland Pfalz). Ist nicht ganz ernst gemeint.