Laut einem Bericht des NDR verweigern Polizeibeamt*innen aus Mecklenburg-Vorpommern das Tragen einer vorgeschriebenen Kennzeichnung. Seit dem 01.01.18 gilt eine Dienstvorschrift, die Polizeibeamt*innen aus geschlossenen Einheiten dazu verpflichtet, eine individuelle Kennzeichnung zu tragen, um diese bei Vorwürfen identifizieren zu können. Amnesty International kämpft seit Jahren für eine flächendeckende Einführung einer solchen Kennzeichnung.
Wie der NDR nun berichtet, haben viele Polizeibeamt*innen die vorgeschriebene Kennzeichnung bei drei verschiedenen Anlässen nicht getragen. Dazu gehört eine Demonstration, sowie zwei verschiedene Fußball-Spiele. Dies berichteten Zeug*innen, und ließ sich auch auf Photos erkennen. Die Beamt*innen, die die Kennzeichnung trugen, verdeckten diese wiederum durch Funkgeräte, Sonnenbrillen und Schlagstöcke.
Darauf angesprochen, sollen Polizeibeamt*innen gereizt reagiert, und mitgeteilt haben, diese Pflicht würde grundsätzlich nicht für sie gelten, bzw. dies würde “die Beobachter nichts angehe[n].”
Der Landesverband der Gewerkschaft der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern, wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern, und verwieß lediglich auf eine ältere Pressemitteilung, in der die Kennzeichnungspflicht verurteilt wird, und die Behauptung aufgestellt wurde, es sei kein Fall bekannt, in dem nicht auch ohne Kennzeichnung von Polizeibeamt*innen nachträglich eine Identifizierung möglich gewesen wäre.
Dem widerspricht jedoch der NDR, dem ein solcher Fall bekannt ist. Auch Amnesty International hatte in seinem Bericht Täter unbekannt mehrere solcher Fälle dokumentiert, und in diesem Zusammenhang immer wieder eine Kennzeichnung gefordert. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde liegt dem Innenministerium vor.
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