Bundesjustizminister Heiko Maas hat vor Kurzen angekündigt, § 113 StGB „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ verschärfen und dazu noch in diesem Jahr einen Gesetzesentwurf vorlegen zu wollen. Er begründet seinen Vorstoß mit einer angeblich gestiegenen Zahl von tätlichen Angriffen auf Polizistinnen und Polizisten sowie auf Rettungskräfte.
Wie Prof. Dr. Müller und Prof. Singelnstein und Dr. Puschke in der Neuen Juristischen Wochenschrift darlegen, sind erhebliche Zweifel an der Behauptung angebracht, dass die Polizei mit zunehmenden körperlichen Angriffen konfrontiert ist.
Statt reiner Symbolpolitik sollte die Regierung sich auf den menschenrechtlichen Schutz von Opfern von Polizeigewalt konzentrieren.
Anstatt mit einer reinen Symbolpolitik auf die empirisch kaum haltbaren Forderungen der Polizeigewerkschaften einzugehen, sollte die Regierung sich auf den menschenrechtlichen Schutz von Opfern von Polizeigewalt konzentrieren. Nötig sind zum Beispiel die bundesweite Einführung der Kennzeichnungspflicht von Polizistinnen und Polizisten und unabhängige Beschwerdestellen. Es existieren keine belastbaren Statistiken zu Angriffen der Polizei auf Zivilisten. Die Zahl der Anzeigen gegen die Polizei beispielsweise wegen Körperverletzung erlaubt nur eine grobe Schätzung des Ausmaßes. Da viele Menschen von einer Anzeige nach einem polizeilichen Übergriff aufgrund der regelmäßig erfolgenden Gegenanzeige wegen Widerstands absehen, dürfte die Dunkelziffer von Personen die rechtswidriger Polizeigewalt ausgesetzt waren und keine Anzeige erstatteten unserer Erfahrung nach enorm sein. Vor allem ethnische Minderheiten, von rassistischer Gewalt Betroffene und sozial schwach gestellte Personen schrecken vor einer Anzeige zurück.
Es besteht kein Bedarf an einer Verschärfung des § 113. Im Gegenteil wird die Furcht vor einer Gegenanzeige bei Opfern rechtswidriger Polizeigewalt steigen, was diese letztlich davon abhalten kann, eine Anzeige zur Klärung der Vorwürfe einzureichen.
Sehr gut, danke für Eure Arbeit zu dem Thema!