Frage und Antwort zur polizeilichen Datenverarbeitung und Vernetzung

 

Auf eine Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hin zum Thema Datenverarbeitungs- und Vernetzungspraktiken, stand die Bundesregierung in ihrer 18. Wahlperiode Rede und Antwort.

Eine Vorbemerkung der Fragesteller*Innen:

Effektive Polizeiarbeit und hohe Datenschutzstandards, die einen wirksamen Schutz der grundrechtlichen Freiheiten gewährleisten, schließen sich nicht aus.
Das gilt sowohl für die Aufklärung von Straftaten als auch für eine gute Prävention sowie die erfolgreiche Verhinderung von Anschlägen. Entscheidend ist dabei, dass auf Grundlage der bestehenden Gesetze gut zusammengearbeitet wird.
Nicht Datenschutzkontrollen, sondern die vielen Fehler der Sicherheitsbehörden haben nach Auffassung der Fragesteller das ungehiderte Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds ermöglicht.
Für Mängel in der Kommunikation zwischen Sicherheitsbehörden kann nach Auffassung der Fragesteller nicht der Datenschutz verantwortlich gemacht werden. Ebenso wenig vermag zu überzeugen, wenn so getan wird, als sei die Verhinderung von Anschlägen neuen Einschränkungen beim Datenschutz zu verdanken. Bevor neue Befugnisse und neue polizeiliche Dateien und Datenbankengefordert werden, ist daher ein kritischer Blick auf die tatsächliche Praxis der Zusammenarbeit zwischen deutschen Sicherheitsbehörden zu werfen.

Die gesamte Antwort der Bundesregierung kann hier nachgelesen werden.