Laut einer Ankündigung des Innenministeriums solle es zur Durchsetzung einer Kennzeichnungspflicht beim Einsatz geschlossener Polizeieinheiten in NRW kommen. Der genaue Zeitplan zu den Gesetzesplänen zur individualisierten Uniform-Kennzeichnung für Polizeieinsatzkräfte wird laut der WAZ allerdings noch erarbeitet.
Schon im November des letzten Jahres scheiterte ein Anlauf zur Durchsetzung der Maßnahmen, nachdem die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sich gegen diese mittels eines Votums einsetzte. Laut dieser sei die Keinnzeichnungspflicht ein weiterer Schritt Richtung Schwächung der Einsatzkräfte, da jene „unter Generalverdacht gestellt werden würden“, so GdP-Landeschef Arnold Plickert.
Die neue Verordnung zur Kennzeichnungspflicht ist einer der ersten wichtigen Schritte zur präventiven Deeskalation bei Polizeieinsätzen.
Hier geht es zu einem weiteren Bericht über die ausführliche Diskussion zur Kennzeichnungspflicht, die in der Zeitschrift CILIP veröffentlicht wurde.