Die Staatsanwaltschaft Lüneburg ermittelt wegen des Verdachts der Amtsanmaßung gegen einen französischen Elite-Polizisten. Dieser ging bei den Castor-Protesten im vergangenen Herbst gewaltsam gegen Demonstrant_innen vor. Die Bundesregierung rechtfertigt den Einsatz des Beamten mit Berufung auf das so genannte „Prümer Abkommen“ und den darin vorgesehenen „Nothilfe“-Fall. Das Abkommen regelt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Polizeien aus anderen europäischen Ländern.
Quelle: taz.de, Beitrag vom 04.02.2011
Siehe auch die Informationen des Bundesministeriums der Justiz: Vereinfachte grenzüberschreitende Zusammenarbeit – Prümer Vertrag