Verhaltenskodex für Beamte mit Polizeibefugnissen:
„Niemand darf grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“
Angenommen durch die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 17. Dezember 1979, ohne förmliche Abstimmung angenommen.
Verhaltenskodex für Beamte mit Polizeibefugnissen (PDF, 7 Seiten, 3 MB)