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Stellungnahme zur Einführung von Body-Cams und der individuellen Kennzeichnungspflicht in Sachsen-Anhalt

Die Themenkoordinationsgruppe wurde von der Landesregierung Sachsen-Anhalts eingeladen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung eine schriftliche und mündliche Stellungnahme zum „Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt“ (SOG) abzugeben.

Konkret geht es um die Einführung von Body-Cams und die individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und Beamte. Der Gesetzesentwurf kann hier eingesehen werden.

Liegt es im Ermessen der jeweiligen Polizistin oder des Polizisten, wann die Body-Cam ein- oder ausgeschaltet wird, können Manipulationen nicht ausgeschlossen werden. Auch konkrete Einsatz-Richtlinien können nicht verhindern, dass Kameras (un-)absichtlich ausgeschaltet bleiben oder erst zu einem späteren Zeitpunkt aktiviert werden.

Die Stellungnahme von Philipp Krüger und Tobias Peter, Sprecher der Teko, kann hier runtergeladen werden:

Stellungnahme

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