Der am 22.05.19 erschienene Bericht der Landesdatenschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommern dokumentiert eine Reihe schwerwiegender Vorfälle gegenüber minderjährigen Mädchen, welche von Polizeibeamten ausgingen.
In dem Unterpunkt 9.1.4. zu Bußgeldverfahren gegen Polizeibeamt_innen werden die Sachverhalte erläutert. Demnach hatte sich ein 15 Jahre altes Mädchen in Begleitung ihrer Betreuerin an die Polizei gewandt, weil ohne ihre Einwilligung Photos im Internet veröffentlicht worden waren, welche sie beim Sex zeigten. Nachdem sie Strafanzeige erstattet hatte, wurde sie von einem Polizeibeamten per SMS kontaktiert und zu einem „Photoshooting“ eingeladen.
In einem weiteren Fall hatte sich ein Ermittler eine Handynummer nach der Vernehmung eines dreizehnjährigen Mädchens mit dem Hinweis erschlichen, er würde sie für etwaige Nachfragen benötigen. Tatsächlich nutzte er die Nummer, um das Mädchen per Whatsapp zu erreichen und ihr dort, so der Bericht, „sexuelle Avancen“ zu machen. Besonders gravierend ist in diesem Fall, dass es sich dem Mädchen um ein mögliches Opfer von Kindesmissbrauch handelte.
Bei einem weiteren Vorgang hat ein Polizeibeamter seine Dienststellung ausgenutzt, um ein Strafverfahren gegen seinen Sohn zu verhindern. Dieser hatte dienstlich von dem Verfahren Kenntnis erlangt, und versuchte die 16 Jahre alte Anzeigeerstatterin per Whatsapp in bedrohlicher Weise zur Rücknahme der Anzeige zu bewegen. Das Mädchen sowie dessen Vater wurden im Vorfeld durch den Sohn des Beamten bedroht, nachdem das Mädchen die Beziehung mit dem Sohn beendet hatte.
Wie der Nordkurier berichtet, hat das Innenministerum von Mecklenburg-Vorpommern am Freitagmorgen versichert, man werde die Vorfälle so schnell wie möglich prüfen, und weitere Fragen klären, die von öffentlichem Interesse sind. Darunter die Fragen, wie die betreffenden Polizeibeamten diszipliniert wurden und was von Seiten der Behörden zukünftig unternommen wird, um derartige Fälle in Zukunft zu verhindern.
Ethisch-moralische Werte und Ansprüche an unsere Mitmenschen haben einen Rahmen, innerhalb dessen man sich bewegen kann und was akzeptabel/toletabel ist – dieselben Ansprüche an einen Beamten wiegen allerdings doppelt schwer – weil man vertraut, Schutz benötigt, Hilfe sucht. Vor dem Gesetz ist in diesem Land jede/r gleich, das gilt auch für Polizisten. Ich kann nicht fassen, dass ein Verhalten, dass offensichtlich ordnungswidrig am Rande der Kriminalität und in aller Heimlichkeit mit vollständig illegalen Methoden niedrigste Instinkte befriedigen bzw. derartig handelnden Nachwuchs vor Verfolgung schützen soll, nur ein Disziplinarverfahren nach sich zieht! Können solche Beamte weiter durch ihren gleichnamigen Status previlegiert diesen Rechtsstaat weiter vertreten? Ich meine, nein! Dieser Rechtsstaat, dem sie verpflichtet sind, muss hier handeln! Ich bin entsetzt und heilfroh, auch schon wunderbare Polizeiarbeit in den verschiedensten Bereichen erlebt zu haben. An Polemik möchte ich mich nicht beteiligen, hoffe aber, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen ist!