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Bayrisches Polizeigesetz für ganz Deutschland

Die Bundestagsabgeordnete Martina Renner berichtete gestern via Twitter aus dem Innenausschuss, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer plant, für das Polizeimustergesetz, das in ganz Deutschland als Vorbild für andere Bundesländer dienen soll, das bayrische Polizeiaufgabengesetz (PAG Bayern) zu nutzen.

Das PAG Bayern, das in den kommenden Monaten durch den bayrischen Landtag reformiert werden soll, würde nach seinem aktuellen Entwurf massive Ausweitungen für die Kompetenzen der Polizei in Bayern bedeuten.

Insbesondere würden viele Möglichkeiten, die bis heute nur für Strafverfolgungszwecke vorgesehen sind, in den Bereich der Gefahrenabwehr überführt werden. Dies würde bedeuten, dass selbst bei vergleichsweise geringen Verdachtsmomenten, umfangreiche und einschneidende Maßnahmen durch die Polizei veranlasst werden könnten. Viele dieser Maßnahmen hätten dann einen stark nachrichtendienstlich geprägten Charakter.

Zu den Möglichkeiten gehören Aufenthaltsgebote und -verbote, Abhörmaßnahmen, das Ausforschen und Verändern von Computerdateien, Gesichts- und Verhaltensausforschungen bei Demonstrationen, oder auch die vorbeugende und zeitlich de facto unbestimmte Inhaftierung von Menschen.

Ähnliche Vorhaben sind derzeit auch in Nordrhein-Westfalen und in Bremen geplant. Viele Experten befürchten eine uferlose Ausdehnung polizeilicher Befugnisse durch das Gesetz, und halten zahlreiche Aspekte für verfassungswidrig.

Durch das Vorhaben von Innenminister Seehofer, das PAG Bayern in ein Polizeimustergesetz ganz oder teilweise zu überführen, droht die Übernahme dieser Vorschriften in der gesamten Bundesrepublik.

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