Tag: Versammlungsfreiheit.
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Stellungnahme zum sogenannten Polizeikessel in Leipzig
Amnesty International ist besorgt angesichts der zahlreichen Vorwürfe gegenüber der Polizei im Zusammenhang mit einem sogenannten Polizeikessel in Leipzig am 04.06.2023. Auch eine solche Maßnahme, die aus polizeirechtlicher Sicht eine Ingewahrsamnahme nach den jeweiligen Polizeigesetzen darstellt, muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen, der Ausfluss aus dem Rechtsstaatsprinzip ist. Angesichts der Dauer von etwa elf Stunden…
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Stellungnahme zum G20-Gipfel in Hamburg
Amnesty fordert umfassende Aufklärung der Grundrechtseinschränkungen während des G20-Gipfels in Hamburg Amnesty International erkennt die Herausforderung an, vor der die Polizei und die Stadt Hamburg in den Tagen des G20-Gipfeltreffens stand: die Teilnehmer*innen und Veranstaltungen der G20 zu schützen und gleichzeitig friedlichen Protest zu ermöglichen, war eine höchst anspruchsvolle Aufgabe. Presse- und Augenzeugenberichte legen aber…
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Polizei Hamburg muss BVerfG-Beschluss respektieren!
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am Mittwoch in einem Beschluss festgestellt, dass die Durchführung eines Protestcamps im Hamburger Stadtpark bis zu einer endgültigen Entscheidung durch das Gericht prinzipiell unter das grundgesetzlich geschützte Recht auf Versammlungsfreiheit fällt. Zwar ist richtig, dass das Gericht der Versammlungsbehörde einen weiten Entscheidungsspielraum bei der Frage einräumt, ob und unter welchen Auflagen…
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Bericht zur Versammlungsfreiheit im französischen Ausnahmezustand
Amnesty International hat heute einen Bericht zur Situation der Versammlungsfreiheit in Frankreich unter den Bedingungen des derzeit verhängten Ausnahmezustandes veröffentlicht. Demonstrieren ist ein Recht, keine Bedrohung. Unter dem Titel “Manifester est un droit, pas une menace” (Demonstrieren ist ein Recht, keine Bedrohung) wird auf 45 Seiten geschildert, wie der französische Staat den Ausnahmezustand ausnutzt, um…