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Polizeigewalt bei Kundgebung in Duisburg 2010

DUISBURG – Im Bericht des Politmagazins „Westpol“ des WDR vom 29. Mai 2011 wird der Fall der Eheleute C. und R. Kockaya aufgearbeitet, der sich bei einer Gegendemonstration zur Kundgebung der rechtsextremen NPD im Frühjahr 2010 in Duisburg ereignet hat. Die Betroffenen geben in dem Bericht an, dass sie von einer Polizeitruppe in Einsatzanzügen von hinten angegangen wurden, als sie eine Demonstrationsfläche der Gegendemonstranten, die durch die Polizei abgedrängt wurden, mit anderen zu einer weiteren Kundgebung verließen. R. Kockaya musste hiernach im Krankenhaus behandelt werden und erhielt im Nachhinein eine Anzeige der Polizei wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Der Hausarzt stellte am Abend auch bei C. Kockaya multiple Körperverletzungen fest, woraufhin Herr Kockaya eine Anzeige gegen die Polizei erstattet hat. Das Verfahren wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Quelle (Video/Text): Westdeutscher Rundfunk – Westpol

Ergänzung:
Zwischenzeitlich sprach das Amtsgericht Rahime Kockaya frei, verurteilte jedoch Cebbar Kockaya wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand zu einer Geldstrafe von € 4800. Rechtsanwalt Frank Jasenski nach der Urteilsverkündung der ersten Instanz: „Keinerlei nachvollziehbare Begründung für das Urteil“.

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