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Polizeigesetz NRW vorerst gestoppt

Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat den Gesetzesentwurf für das neue Polizeigesetz vorerst gestoppt. Zuvor war es bei einer Sachverständigenanhörung zu umfangreicher Kritik von verschiedenen Seiten an dem Entwurf gekommen. Auch Dr. Maria Scharlau von Amnesty International kritisierte den Entwurf in der Anhörung.

Nach Medienberichten soll bei dem Gesetzentwurf vor allem in den Bereichen nachgebessert werden, in denen er möglicherweise verfassungswidrig ist. Die FDP-Politiker Gerhart Baum und Burkhard Hirsch hatten bereits angekündigt, gegen das Gesetz zu klagen. NRW-Innenminister Herbert Reul möchte, dass das „Gesetz bei möglichen Prozessen“ keinen Schaden nimmt. Eine Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag soll statt wie vorgesehen vor der Sommerpause, erst danach stattfinden.

Frau Dr. Scharlau sagte hierzu am Dienstag: „Amnesty drängt auf die Streichung der Inhaftierung ohne Strafverdacht und ohne konkrete Gefahr. Die vorgesehen Möglichkeit Personen bis zu einen Monat zu inhaftieren, ohne dass sie akut gefährlich sind oder einer Straftat verdächtigt werden, verstößt gegen die Unschuldsvermutung und das Menschenrecht auf Freiheit. Damit werden Menschen de facto bestraft, ohne gegen das Gesetz verstoßen zu haben – und ohne ihre in einem Strafverfahren garantierten Rechte wahrnehmen und sich beispielsweise einen Pflicht-Anwalt nehmen zu können.“

Damit werden Menschen de facto bestraft, ohne gegen das Gesetz verstoßen zu haben.

Und weiter: „Außerdem fordert Amnesty die Streichung der neuen vagen Kategorie der „drohenden Gefahr“ aus dem Gesetzentwurf. Es bleibt völlig unklar, durch welches Verhalten Menschen riskieren als „drohende Gefahr“ zu gelten und mit einschneidenden Polizeimaßnahmen belegt zu werden. Das widerspricht dem Kern des Rechtsstaatsprinzips, wonach staatliches Handeln verlässlich, rechtlich begrenzt und vorhersehbar ist.“

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