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Entscheidung des Berliner Landgerichts: Teilräumung der Rigaer 94 war nicht rechtmäßig

Wie der RBB berichtet hat das Berliner Landgericht am 13.07.2016 entschieden, dass die Zwangsräumung von Teilen des Hausprojekts Rigaer Straße 94 rechtswidrig war.

In der mündlichen Verhandlung stellte die Richterin fest, dass der Hauseigentümer vor dem Polizeieinsatz am 22. Juni 2016 weder einen Räumungstitel vorgelegt noch einen Gerichtsvollzieher bei der Vollstreckung mitgebracht hatte. Damit sei das Vorgehen der Lafone Investments und der Polizei rechtlich nicht gedeckt gewesen, so die Richterin.

Das Urteil stellt auch eine Niederlage für Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) dar, der den Polizeieinsatz zur Durchsetzung der Eigentümerrechte offensiv verteidigt hatte. Er hatte zuletzt auch einem Runden Tisch zur Deeskalation der Situation eine Absage erteilt.

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