Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Spanien dazu verurteilt, zwei inhaftierte Mitglieder der ETA mit 50.000 Euro zu entschädigen. Nach Überzeugung des Gerichts wurden diese durch Beamt*innen der spanischen Guardia Civíl schwer misshandelt, so dass diese verschiedene Verletzungen erlitten, und eines der beiden Mitglieder mehrere Tage stationär behandelt werden musste. Das Gericht stellte in seinem Urteil eine Verletzung des Verbots unmenschlicher Behandlung aus Art. 3 EMRK fest. Das Urteil konstatiert dabei eine lange Liste verschiedenster Verletzungen im Kopf-, Brust-, und Bauchbereich, sowie an den oberen und unteren Extremitäten. Einer der Beschwerdeführer berichtete auch davon, dass ihm mehrere Male der Kopf unter Wasser gedrückt wurde, und er mit dem Tod bedroht worden sei.
Obwohl Spanien nach Überzeugung des EGMR keine sonstigen glaubhaften Erklärungen für die Verletzungen der beiden Inhaftierten liefern konnte, hatte Spaniens höchstes Gericht, das Tribunal Supremo, beteiligte Offiziere zunächst freigesprochen, und ging von falschen Anschuldigungen aus. Der EGMR rügte in diesem Zusammenhang ausdrücklich den mangelnden Aufklärungswillen des Gerichts in dieser Sache.
Die Guardia Civíl war bereits während des Unabhängigkeitsreferendums in Katalonien durch große Brutalität aufgefallen. Diesbezüglich hatte auch Amnesty International Stellung bezogen, und gefordert, Fehlverhalten kritisch aufzuarbeiten, und ggf. strafrechtlich zu verfolgen.