Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarats (European Commission against Racism and Intolerance, ECRI) hat seinen 6. Bericht veröffentlicht, und sich darin unter anderem mit dem Problem Racial Profiling in Deutschland auseinandergesetzt. Gemäß einer Studie der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2017, haben 34 Prozent der befragten Menschen mit schwarzafrikanischer Abstammung angegeben, sie seien von der deutschen Polizei in den letzten fünf Jahren angehalten worden. 14 Prozent gaben dabei an, sie glaubten, dass dies aufgrund ihres Migrantenstatuses oder ihrer ethnischen Herkunft geschehen sei.
ECRI empfiehlt den Polizeibehörden des Bundes und der Bundesländer, eine Studie zum Racial Profiling in Auftrag zugeben und sich an ihr mit dem Ziel zu beteiligen, Maßnahmen zur Beendigung bestehenden Racial Profilings und zur Verhinderung zukünftigen Racial Profilings zuentwickeln und umzusetzen.
Die ECRI zeigt sich in ihrem Bericht besorgt über verschiedene Umstände, die Racial Profiling begünstigen. So beispielsweise über die Existenz des § 23 Bundespolizeigesetzes (BPolG), der es erlaubt verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen. Oder auch die Befugnis, mehrerer Länderpolizeien, Kriminalitätsbrennpunkte auszuweisen, in denen die Identitätskontrolle gleichfalls verdachtsunabhängig erfolgen darf. Auch Rückmeldungen der Zivilgesellschaft ergaben, dass Racial Profiling seitens der Polizei nicht erkannt, oder geleugnet wird.
Deshalb fordert die Organisation eine umfassende Studie zu dem Thema, die die Überprüfungspraxis anaysiert und Schlussfolgerungen zulässt, wie diese Kontrollen reduziert werden können.