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Bericht zur Versammlungsfreiheit im französischen Ausnahmezustand

Amnesty International hat heute einen Bericht zur Situation der Versammlungsfreiheit in Frankreich unter den Bedingungen des derzeit verhängten Ausnahmezustandes veröffentlicht.

Demonstrieren ist ein Recht, keine Bedrohung.

Unter dem Titel „Manifester est un droit, pas une menace“ (Demonstrieren ist ein Recht, keine Bedrohung) wird auf 45 Seiten geschildert, wie der französische Staat den Ausnahmezustand ausnutzt, um unter dem Vorwand der Terrorismus-Bekämpfung bürgerliche Freiheiten in unverhältnismäßiger Weise einzuschränken.

„Diese Ausnahmegesetze, die dafür ausgelegt sind, die französische Bevölkerung vor der terroristischen Bedrohung zu schützen, werden stattdessen dafür genutzt, ihr Recht auf friedliche Demonstrationen zu beschränken.“, so Marco Perolino von Amnesty International.

Durch den verhängten Ausnahmezustand ist es den lokalen Präfekten gestattet, unter der sehr vagen Vorraussetzung, dass eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung gegeben sein könnte, entsprechende Demonstrationen zu untersagen. Zwischen November 2015 und dem 5. Mai 2017 wurden dadurch 155 öffentliche Versammlungen untersagt. Gleichzeitig wurde insgesamt 639 Einzelpersonen die Teilnahme an öffentlichen Versammlungen untersagt, darunter 574, die regelmäßig gegen eine Reform des französischen Arbeitsrechts demonstrierten.

Einer dieser Betroffenen erklärte hierzu: „Man hat den Eindruck, dass sie sich jedes Mittels das ihnen zur Verfügung steht, bedienen, um auf die einzuschlagen, die sich am meisten in der Bewegung engagieren.“

Den vollständigen Bericht könnt Ihr unter folgendem Link herunterladen:

 

A Right Not A Threat (Englisch)

 

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