Author: claudi
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Grundprinzipien für die Anwendung von Gewalt und den Gebrauch von Schußwaffen durch Beamte mit Polizeibefugnissen
Die Arbeit von Beamten mit Polizeibefugnissen** ist ein sozialer Dienst von großer Bedeutung. Es besteht daher ein Bedürfnis, die Arbeitsbedingungen und die Rechtsstellung dieser Beamten zu sichern und, soweit erforderlich, zu verbessern. Grundprinzipien für die Anwendung von Gewalt und den Gebrauch von Schusswaffen (PDF, 6 Seiten, 30 kb)
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Europäisches Kommitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT)
Das Komitee des Europarates prüft durch Besuche von Haft – und Gewahrsamseinrichtungen, aber auch psychatrischen Anstalten – die dortigen Behandlung von Personen. CPT – Kurzfassung (PDF, 4 Seiten, 20 kb)
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UN-Verhaltenskodex
Verhaltenskodex für Beamte mit Polizeibefugnissen: “Niemand darf grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.” Angenommen durch die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 17. Dezember 1979, ohne förmliche Abstimmung angenommen. Verhaltenskodex für Beamte mit Polizeibefugnissen (PDF, 7 Seiten, 3 MB)
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UN-Antifolter-Konvention
(Antifolter-Konvention der Vereinten Nationen) Am 10. Dezember 1984 verabschiedeten die Vereinten Nationen das “Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe”. Die Bundesversammlung genehmigte dieses Übereinkommen am 6. Oktober 1986. Hier finden Sie den vollständigen Text des “Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe”: UN-Antifolter-Konvention (PDF,…
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UN – Grundsatzkatalog für den Schutz aller irgendeiner Form von Haft oder Strafgefangenschaft unterworfenen Personen
„Strafgefangener“, „Festnahme“ oder „Haft“, der am 19. Dez. 1980 verabschiedete Grundsatzkatalog bietet Begriffsdefinitionen und legt fest, wie der Staat mit Personen umgehen darf, denen er die Freiheit entzogen hat. Auch eine Person im staatlichen Gewahrsam hat Rechte, die es zu achten gilt ! Der Grundsatzkatalog hat zwar keine völkerrechtlich bindende Wirkung, die Forderung nach Umsetzung…
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Recht und Gesetz – Artikel 20, Abs. 3 Grundgesetz
Artikel 20, Abs. 3 Grundgesetz „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ Der Artikel 20, Abs. 3, des Grundgesetzes ist die verfassungmässige Grundlage für das in Deutschland geltende Rechtsstaatsprinzip. Die Polizei gehört zur vollziehenden Gewalt im Staat. Recht und Gesetz sind die rechtlichen…
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Menschenrechtsbildung und Polizei – Trainingsmaterial
Hinweise auf Trainingsmaterial zum Thema “Menschenrechtsbildung und Polizei” bietet die Datei “Menschenrechtsbildung-Trainingsmaterial” an. Menschenrechtsbildung und Polizei – Trainingsmaterial (PDF, 30 Seiten, 616 kb)
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Menschenrechtsbildung für die Polizei
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat während eines Fachgespräches am 17. Januar 2007 in Berlin Ihre von Günter Schicht erstellte Studie “Menschenrechtsbildung für die Polizei” vorgestellt. Herunterladen können Sie diese Studie direkt von der Seite des Deutschen Instituts für Menschenrechte: Menschenrechtsbildung für die Polizei
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Schulungen in der Sicherheitsexekutive, Österreich, 2005
Ein Bericht des österreichischen Menschenrechtsbeirates unter dem Titel “Schulungen in der Sicherheitsexekutive” aus dem Jahre 2005 zeigt weitere Wege auf, die sich auch auf Polizeien anderer Länder übertragen lassen. “Schulungen in der Sicherheitsexekutive” , Bericht 2005 (PDF, 50 Seiten, 192 kb)
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Empfehlungen des Österreichischen Menschenrechtsbeirates
Der österreichische Menschenrechtsbeirat hat Empfehlungen für die “Schulungen der Sicherheitsexekutive” erstellt, die Anregungen für eine menschenrechtsorientierte Ausbildung enthalten. Empfehlungen für die “Schulungen der Sicherheitsexekutive” (PDF, 7 Seiten, 68 kb)