In einer am Dienstag, dem 18.10.2022 veröffentlichten Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) festgestellt, dass Deutschland nicht ausreichend gegen Racial Profiling vorgeht. Unter anderem hat das Gericht auf die Notwendigkeit unabhängiger Ermittlungseinrichtungen hingewiesen. Diese werden auch von Amnesty International seit längerer Zeit gefordert.
Geklagt hatte ein Deutscher aus Berlin, der mit seiner Tochter im Zug von Prag nach Berlin unterwegs war. Bei dieser Fahrt wurden sie als Einzige von der Polizei, offensichtlich aufgrund ihrer Hautfarbe, kontrolliert. Sowohl das Verwaltungsgericht Dresden, als auch das Oberverwaltungsgericht Sachsen hatten dem Kläger ein Rechtsschutzbedürfnis abgesprochen, und die Klagen abgewiesen. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte eine darauf erfolgte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Das Gericht stellt in seiner Entscheidung fest, dass die durchgeführten Untersuchungen innerhalb der Bundespolizei nicht die erforderliche Unabhängigkeit sicherstellten, da hier erhebliche institutionelle und hierarchische Verbindungen bestünden. Es führt weiter aus, dass es deutsche staatliche Stellen, hierunter auch die benannten Gerichte, versäumt haben für eine ausreichende Untersuchung der Vorwürfe zu sorgen.
In the context of an arguable claim of racial discrimination, the Court further reiterates that racial discrimination as prohibited by Article14 is a particularly egregious kind of discrimination and, in view of its perilous consequences, requires from the authorities special vigilance and a vigorous reaction.“
In seiner Entscheidung betont das Gericht gleichzeitig die besondere Bedeutung rassistischer Diskriminierung, und dass angesichts der erheblichen und gefährlichen Folgen gerade hier eine besondere Wachsamkeit und entschlossene Reaktion des Staates erfolgen müsse.