In Bremen ist nunmehr der Entwurf für den Koalitionsvertrag auch von Bündnis90/Die Grünen angenommen worden. Der Vertrag enthält einige fortschrittliche Abschnitte in Bezug auf die Polizei, und will in anderen Bereichen nicht an jüngste Entwicklungen in den Polizeigesetzen anderer Länder anknüpfen. So soll es keine Vorverlagerung gefahrenabwehrrechtlicher Ermittlungsbefugnisse wie in anderen Bundesländern geben. Diese Ausweitung hatte unter dem Stichwort „Drohende Gefahr“ für viel Aufsehen gesorgt, und wurde durch Amnesty International in verschiedenen Anhörungen in den Innenausschüssen der Landtage kritisiert, da sie eine immer stärkere Entgrenzung des Polizeirechts bedeuten.
Auch soll eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung und eine sogenannte Online-Durchsuchung mittels Staatstrojaner nicht eingeführt werden. Auch diese Maßnahmen waren in verschiedenen Anhörungen unter anderem von Amnesty International stark kritisiert worden, weil sie äußerst intensive Eingriffe in die Privatsphäre darstellen.
Außerdem sollen an sogenannten Gefahrenorten keine anlasslosen Kontrollen mehr stattfinden. Dies ist aus Sicht von Amnesty International eine wichtige Maßnahme, da es an solchen Orten häufig zu Racial Profiling kommt. Dies wäre eine wichtige Maßnahme gegen Diskriminierung. Die Kontrollierten sollen darüber hinaus auch eine Bescheinigung erhalten, in der der Grund der Kontrolle festgehalten wird.
Der Einsatz des Tasers soll laut Koalitionsvertrag zunächst auf die Spezialeinheiten beschränkt bleiben. Erst nach parlamentarischer Evaluation soll eine Ausweitung überprüft werden. Amnesty International ist der Auffassung, dass ein Einsatz nur durch speziell dafür ausgebildete Polizeibeamt_innen erfolgen sollte, bspw. Spezialkräfte, jedoch nicht durch Beamt_innen im „Streifendienst“. Einer Ausweitung lehnt Amnetsy International ausdrücklich ab. Die amerikanische Sektion von Amnesty International hat bereits über 700 Tote im Zusammenhang mit dem Einsatz des Tasers zwischen 2001 und 2017 gezählt. Der Einsatz stellt einen nicht zu unterschätzende Gefahr für die Menschen dar.
Der Koalitionsvertrag sieht außerdem vor, dass eine unabhängige Beschwerdestelle eingerichtet werden soll, an die sich Polizeibeamt_innen und Bürger_innen wenden können. Diese Stelle soll eigene Untersuchungsbefugnisse bekommen, und unabhängig vom Senat bei der Bürgerschaft angesiedelt werden. Amnesty International fordert schon seit längerer Zeit eine unabhängige Stelle für Untersuchungen gegen die Polizei, wie es sie auch schon in vielen anderen Ländern gibt. Wichtig ist dabei größtmögliche Unabhängigkeit der Institution, und dass kein Eindruck einer irgendwie gearteten Nähe zur Polizei besteht. Insofern wäre es wünschenswert, wenn eine solche Einrichtung ausschliesslich für die Bürger_innen bestünde.