In einem Verfahren um die Vorfälle auf der Elbchaussee während des G20-Gipfels, hat die Jugendkammer des Landgerichts Hamburg die Öffentlichkeit nunmehr auf Antrag der Staatsanwaltschaft ausgeschlossen. Laut Hamburger Abendblatt hatte die Staatanwaltschaft den Antrag mit der Begründung gestellt, dass zahlreiche Unterstützer_innen während der Verhandlung den Angeklagten zugejubelt hatten. Die Jugendkammer des Landgericht gab dem Antrag mit der Begründung statt, dies wäre zum Schutz der jugendlichen Angeklagten notwendig. Alle Angeklagten in dem Verfahren sind volljährig.
Das Verfahren ist laut der Tageszeitung taz auch deshalb von besonderer Bedeutung, weil es hier um die von der Staatsanwaltschaft Hamburg vertretene Auffassung geht, dass bereits das Mitlaufen in einer unfriedlichen Demonstration eine Strafbarkeit der Teilnehmer auslöst. Dies könnte weitreichende Konsequenzen für die Frage haben, ob Menschen ihr Versammlungsrecht wahrnehmen. Den in dem Verfahren Angeklagten werden jenseits der Teilnahme an der randalierenden Gruppe keine weiteren Straftaten vorgeworfen. Daher beschränkt sich die Anklage auf den Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs.
Der damalige Oberbürgermeister der Stadt Hamburg, Olaf Scholz (SPD), hatte bereits im Vorfeld der Strafverfahren im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel Erwartungen an die Justiz formuliert: „Meine Hoffnung ist, dass eine der Konsequenzen sein wird, dass die Gewalttäter, die wir gefasst haben […] mit sehr hohen Strafen rechnen müssen“.