Durch einen Irrtum der Polizei ist herausgekommen, dass diese einen Journalisten möglicherweise überwacht hat. Die sächsische Polizei hat dabei fälschlicherweise ein Schreiben, in dem sie die Göttinger Polizei über erhobene Daten informieren wollte, an den Rechtsanwalt des Journalisten, Sven Adam, adressiert.
Die Göttinger Polizei bestreitet, dass der betroffene Journalist im Polizei-Informationssystem INPOL ausgeschrieben war. Nach Auskunft der Görlitzer Polizei, wurden rechtmäßig erhobene Daten aufgrund einer Ausschreibung im INPOL an die Göttinger Polizei weitergeleitet. Wie es zu der Falschübermittlunge gekommen ist, will die Görlitzer Polizei jetzt überprüfen.
Es ist das dritte Ereignis dieser Art im Zusammenhang mit der Polizei in Göttingen. Vor kurzem hatte eine Datenpanne zur Enttarnung eines sogennannten V-Manns innerhalb der linken Szene in Göttingen geführt. Im Frühjahr musste die Polizei Göttingen in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit einer eigenen Datenbank anerkennen, in der sie Daten von hunderten Betroffenen sammelte.