Demo-Sanitäter freigesprochen

Am 14.09.18 ist am Landgericht Berlin (Az. 576 – 28/18) ein Demo-Sanitäter freigesprochen worden, der wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz angeklagt war. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte dem Mann vorgeworfen, mit dem Tragen eines Mundschutzes gegen Infektionen sowie eines Helmes, gegen das Vermummungs- und Schutzwaffenverbot verstoßen zu haben. Darüber hinaus war er wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Gefangenenbefreiung angeklagt. Der Sanitäter wurde nun in zweiter Instanz vollumfänglich freigesprochen, nachdem das Amtsgericht Tiergarten ihn zunächst verurteilt hatte.

Zur Begründung führte der Vorsitzende Richter unter anderem aus, der Helm des Demo-Sanitäters habe ersichtlich dem Schutz des Mannes bei seiner ehrenamtlichen Tätigkeit gedient. Nicht nur bei Sanitätern, sondern auch bei Journalisten sei es üblich, sich in angespannten Versammlungssituationen durch einen Helm zu schützen, während sie ihrer Arbeit nachgehen. Dies sei keine Straftat. Dieser Auffassung hat sich auch der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft angeschlossen.

Hinweise darauf, dass der Angeklagte sich in Wahrheit mit Hilfe des Helms und der Maske habe bewaffnen oder vermummen wollen, hat die Beweisaufnahme aus Sicht der Kammer nicht ergeben. Gegen Letzteres spreche auch die auffällig orangene Kleidung des Angeklagten und seiner Kollegen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft kann binnen einer Woche Revision einlegen.

 

Presseerklärung der Riot Medics Berlin