Am Mittwoch fand im Landtag von Nordrhein-Westfalen eine Anhörung von Sachverständigen zum neuen Polizeigesetz von NRW statt. Darin kritisierte die Mehrzahl der Geladenen das neue Gesetz. Auch Amnesty International stellte mit Dr. Maria Scharlau eine Sachverständige, die den Gesetzentwurf in Bezug auf zahlreiche Aspekte kritisierte.
Die Kritik bezog sich dabei namentlich auf die zu unbestimmten Definitionen im Gesetz, bspw. den Begriff der „drohenden Gefahr“. Auch die Ausweitung von Videoüberwachung, polizeilicher Anhalte- und Sichtkontrollen, präventive Telekommunikationsüberwachung, Aufenthalts- und Kontaktverbote, sowie die präventive Ingewahrsamnahme, wurden in der Stellungnahme als problematisch bewertet.
Weitere Experten, wie zum Beispiel der Berliner Rechtswissenschaftler Clemens Arzt, dass die geplanten Maßnahmen auch zweckentfremdet werden können. Manche Instrumentarien, die früher einmal für den Einsatz gegen die Organisierte Kriminalität gedacht waren, würden heute für Verkehrskontrollen herangezogen.
Mehrere Experten kritisierten, dass der Aufgabenbereich der Polizei sich immer mehr in den geheimdienstlichen Bereich verschiebt. Damit wäre der Bürger zunehmend von verdeckten Maßnahmen der Polizei betroffen.
Die FDP-Politiker Gerhart Baum und Burkhard Hirsch haben bereits angekündigt, Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zu erheben.