Trotz des großen Widerstands der 30 000 Menschen, die im Freistaat allein an einem Tag gegen die neuen Polizeigesetze auf die Straße gingen, wurde die umfangreiche Polizeigesetzesreform von der CSU-Mehrheit durchgewunken.
Amnesty International kritisierte in einer ausführlichen Stellungnahme ausgewählte Vorschriften des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG). Die Kritik bezieht sich dabei unter anderem auf den Begriff der „drohenden Gefahr“, der es durch seine Unbestimmtheit für den Bürger und die Bürgerin kaum möglich macht, vorherzusagen, inwieweit er durch sein Verhalten Maßnahmen der Gefahrenabwehr auslösen kann.
Bisher musste die Polizei eine „konkrete Gefahr“ nachweisen, um weitreichend in Grundrechte eingreifen zu dürfen. Der nun vage formulierte und ungenaue Rechtsbegriff der „drohenden Gefahr“ ermächtigt die Polizei, Telefone abzuhören, E-Mails zu lesen oder Pakete zu öffnen, falls ein*e Richter*in dem zustimme. Für andere Maßnahmen wie das Verbot, die Stadt zu verlassen, sei kein Richter*innenvorbehalt vorgesehen.
Kritische Stimmen sprechen von einer Totalüberwachung
Darüber hinaus soll schon zur Feststellung der Identität ein DNA-Abstrich gemacht werden können. Die sogenannte erweiterte DNA, bei der Haar- und Augenfarbe sowie die Herkunft festgestellt wird, kann jetzt zur Fahndung eingesetzt werden, auch wenn nur eine Gefahr droht. Polizisten werden Bodycams tragen, die ununterbrochen laufen, deren Daten aber erst gespeichert werden, wenn der Polizist einen Knopf drückt.
Auch von anderen Bundesländern werden verschärfte Polizeigesetze geplant, wie die Süddeutsche Zeitung vergangene Woche berichtet. Das bayerische Gesetz solle dabei als Vorbild für ein Musterpolizeigesetz für weitere Bundesländer fungieren, so Bundesinnenminister Horst Seehofer.
Mehrere Parteien kündigten nun Verfassungsklagen an