Amnesty begrüßt Rüge des EGMR zur fehlenden Kennzeichnung von Polizeibeamten

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) rügt in der teilweise erfolgreichen Klage gegen die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens, ausdrücklich eine fehlende individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamten, welche in diesem Fall möglicherweise eine erfolgreiche Strafverfolgung vereitelt hat.

Der EGMR hat am heutigen Donnerstag, den 09.11.2017, eine Entscheidung veröffentlicht, die die Ermittlungen gegen Polizeibeamte betrifft, die im Rahmen eines Fußballspieles in München im Einsatz waren, und die die beiden Kläger mutmaßlich mit Pfefferspray, bzw. Tonfa-Schlagstock schwer verletzt hatten.

The Court reiterates that where the competent national authorities deploy masked police officers to maintain law and order or to make an arrest, those officers should be required to visibly display some distinctive insignia, such as a warrant number.”

“Das Gericht wiederholt, dass dort, wo die zuständigen nationalen Behörden vermummte Polizeibeamte einsetzt, um Recht und Gesetz aufrecht zu erhalten, oder Ingewahrsamnahmen durchzuführen, diese Beamte ein bestimmtes, sichtbares Unterscheidungsmerkmal tragen sollten, wie beispielsweise eine Kennzeichnungsnummer.”

Hierbei führt das Gericht auch sehr deutlich aus, dass es durch eine fehlende Kennzeichnung die Gefahr einer ausbleibenden Strafverfolgung gegenüber Polizeibeamten sieht.

“The consequent inability of eyewitnesses and victims to identify officers alleged to have committed ill-treatment can lead to virtual impunity for a certain category of police officers (…).”

“Die resultierende Unvermögen von Augenzeugen und Opfern, der Misshandlung verdächtige Polizeibeamte zu identifizieren, kann zu einer praktischen Straflosigkeit für eine bestimmte Sorte von Polizeibeamten führen (…).“

Diese Feststellungen decken sich mit unseren Erkenntnissen in diesem Bereich. Seit vielen Jahren fordert Amnesty International eine individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamten, gerade auch in geschlossenen Einheiten, um eine möglicherweise notwendige Strafverfolgung auch in tatsächlicher Hinsicht sicherzustellen.

Amnesty International hat viele ähnliche Fälle in seinem Bericht „Täter unbekannt“ recherchiert, bei denen in unterschiedlichen Kontexten eine Strafverfolgung daran gescheitert ist, dass mutmaßliche Täter aus Polizeikreisen, nicht identifiziert werden konnten.

Wir von Amnesty begrüßen diese Ausführungen im Urteil ausdrücklich, und rufen bei dieser Gelegenheit noch einmal sämtliche Bundesländer, in denen eine individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamten noch nicht besteht, dazu auf, eine solche einzuführen.

Zu beachten ist auch das Sondervotum des Richters Hüseynov, der die Ermittlungsarbeit dahingehend kritisiert, dass sie durch die Münchner Polizei selbst durchgeführt wurde. Seiner Ansicht nach ist eine Untersuchung durch die selbe Polizeibehörde, auch wenn die Beamten unterschiedlichen Kommissariaten angehören, immernoch in einem Maße mit institutionellen Verbindungen behaftet, dass sie nicht mehr den Kriterium ausreichender Unabhängigkeit genügt.

Das vollständige Urteil ist über die Homepage des EGMR abrufbar:

 

Urteil

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