Amnesty International bedauert die geplante Abschaffung der Kennzeichnungspflicht in NRW, durch das gestern im Regierungskabinett beschlossene Gesetz. Insbesondere entbehren die Ausführungen, wonach eine Kennzeichnungspflicht „sachlich nicht vernünftig zu begründen“ sei, und die Polizei „unter Generalverdacht“ stellen würde, jeder Grundlage. Immer wieder geraten Polizeibeamt*Innen unter den Verdacht, bei Ausübung ihres Dienstes übermäßige, unrechtmäßige Gewalt anzuwenden. Dies Weiterlesen