Amnesty fordert umfassende Aufklärung der Grundrechtseinschränkungen während des G20-Gipfels in Hamburg
Amnesty International erkennt die Herausforderung an, vor der die Polizei und die Stadt Hamburg in den Tagen des G20-Gipfeltreffens stand: die Teilnehmer*innen und Veranstaltungen der G20 zu schützen und gleichzeitig friedlichen Protest zu ermöglichen, war eine höchst anspruchsvolle Aufgabe.
Presse- und Augenzeugenberichte legen aber nahe, dass es auf Seiten der Polizei zu strafrechtlich relevantem Verhalten kam: insbesondere im Kontext der „Welcome to Hell“-Demonstration, aber auch in anderen Situationen sollen Polizist*innen unverhältnismäßige Gewalt gegen friedliche Demonstrierende sowie Medienvertreter*innen angewendet haben. Diesen Vorwürfen müssen Polizei und Staatsanwaltschaft nachgehen: wo nötig, müssen straf- und dienstrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Amnesty International befürchtet, dass Vorwürfen gegen Polizist*innen teilweise nicht nachgegangen werden kann, weil die Bundespolizei sowie zahlreiche Länderpolizeien keine individuelle Kennzeichnung tragen.
Deshalb fordert Amnesty International die Bundesregierung sowie alle Landesregierungen, in denen die Polizei bisher noch nicht individuell gekennzeichnet ist, dazu auf, eine solche Kennzeichnung umgehend einzuführen.
Der G20-Gipfel zeigt auch, wie sich das Fehlen unabhängiger Untersuchungsmechanismen für polizeiliches Fehlverhalten auswirkt. UN-Gremien wie der Menschenrechtsrat, die Humanistische Union, das Deutsche Institut für Menschenrechte und Amnesty International fordern seit Jahren, dass es in Deutschland Gremien außerhalb der Polizeibehörden geben muss, die Beschwerden entgegennehmen und strafrechtliches Fehlverhalten untersuchen können. Sowohl die individuelle Kennzeichnung von Polizist*innen als auch unabhängige Untersuchungsmechanismen ermöglichen eine rechtsstaatliche Kontrolle der Polizeiarbeit, bei der strafrechtlich relevantes Fehlverhalten Einzelner gezielt aufgeklärt werden kann, ohne eine ganze Institution zu diskreditieren.
Grund- und Menschenrechte bilden das Fundament eines demokratischen Rechtsstaats, sie zu achten und zu schützen ist Kernaufgabe jeden staatlichen Handelns. Amnesty International hatte bereits im Vorfeld des Gipfels darauf hingewiesen, dass die Polizei die Versammlungsfreiheit der Demonstrierenden – auch in Sicht und Hörweite der Gipfel-Teilnehmer*innen – gewährleisten muss. Gemäß dem sogenannten Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hat die Polizei das Versammlungsrecht demonstrationsfreundlich auslegen. Ob dies mit der Wahl der Einsatztaktik der Hamburger Polizeiführung und insbesondere des Gesamteinsatzleiters Herrn Hartmut Dudde gelungen ist, muss nun kritisch aufgearbeitet und analysiert werden.
Dass der regierende Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) keine Polizeigewalt gesehen haben will und jegliche Kritik an der Polizeiarbeit als „Denunziation“ verunglimpft, ist aus Sicht von Amnesty International nicht nachzuvollziehen. In einem demokratischen Rechtsstaat muss Kritik an staatlichem Handeln nicht nur möglich sein, sondern sie ist sogar erwünscht und notwendig. Polizei und Politik als dessen Vertreter*innen sollten daher Kritik nicht pauschal abwehren, sondern sich konstruktiv damit auseinandersetzen und die nötigen Konsequenzen daraus ziehen.
liebe ai leute, die einzeltäterrhese von prügelbullen als ausnahme halte ich für bestimmte bereiche oder abteilungen sehr gewagt. poluzisten sind regelmässig keine einzeltäter. nur dies ist es, was die ganze institution in verruf bringt, schweigespirale. korpsgeist, einschüchterung von polizeiopfern. kolletiver gewaltexzess.
Selbstverständlich sind Brandsatzwerfer, Plünderer und blindwütige Zerstörer zu verurteilen aber es ist absolut unverständlich, anhand des vorhandenen Bild-, Ton- und Filmmaterials die ungesetzlichen Übergriffe der Polizei leugnen zu wollen. Kennzeichnungspflicht für die Beamten würde dies wohl weitgehend verhindern und helfen, die brutalen Kaoten in den Polizeireihen zu entlarven und entsprechend zur Verantwortung zu ziehen.
Warum so späht ?
Die Gewältätigkeiten entfacht durch den G20-Gipfel – sollten sie nicht Gegenstand eines Untersuchungsausschusses im Bundestag sein?
Provozierte Gewalt, strategisch eingesetzte Gewalt, rein kriminell motivierte Gewalt?
Das Gewaltmonopol des Staates muss durch radikale Achtung der Menschenrechte und durch radikale Transparenz staatlichen Handelns immer wieder legitimiert werden.
Ich hoffe auf Strafverfahren gegen Zivilisten und Polizisten, die für Gewalttätigkeiten weder das Widerstandrecht noch das Recht auf Gewaltanwendung zur Sicherung der von der Verfassung vorgegebenen Ordnung für sich in Anspruch nehmen können..
Die ausgewogenen Stellungnahmen von Amnesty International würden viel zur Klärung beitragen, wenn sie bei den Abgeordneten im Bundestag und in der Regierung gebührende Beachtung fänden.
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Ich lebe seit 13 Monaten im Ausland. Es ist erschütternd und beschämend zu beobachten, wie die deutsche Polizei mit allen Mitteln – auch illegaler Gewalt – versucht, Demonstranten davon abzuhalten, deren Grundrechte wahrzunehmen. Ich habe ausartendere Demonstrationen live verfolgt, u. a. in Exarcheia, Athen. Dort konnte man sehen, was eine deeskalierende Vorgehensweise der Polizei bedeutet. Schäden an Personen und lokaler Infrastruktur wurden somit vermindert.
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Und weiter? Was wird konkret getan? Nächstes Jahr geschiet das Gleiche. Gremien müssen her!