Anlässlich der gestern durch Bundesinnenminister Thomas de Maizière vorgestellten Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik, möchte die Themenkoordinationsgruppe Polizei & Menschenrechte noch einmal darstellen, warum die Zahlen aus Sicht von Amnesty International nicht unproblematisch sind.
Grundsätzlich muss darauf hingewiesen werden, dass es sich bei dieser Statistik um eine reine Eingangsstatistik handelt. Das bedeutet, dass die Statistik kein objektives Abbild der Kriminalität in Deutschland darstellt, sondern nur den Teil Kriminalität, den die Polizei ermitteln konnte. Dabei kommt es zu vielen Verzerrungen. Zum Beispiel durch ein sehr zurückhaltendes Anzeigeverhalten der Geschädigten, wie etwa bei Sexualstraftaten oder andererseits auch durch das Setzen eigener Ermittlungsschwerpunkte durch die Polizei.
Wissenschaftliche Studien zeigen, dass die Polizei in ihrem Ermittlungsverhalten keineswegs objektiv handelt, sondern teilweise selektiv vorgeht.
Wissenschaftliche Studien zeigen, dass die Polizei in ihrem Ermittlungsverhalten keineswegs objektiv handelt, sondern teilweise selektiv vorgeht. Werden beispielsweise Sachverhalte durch Anzeigeerstatter vorgebracht, die absehbar kaum aufzuklären sind, wird die Aufnahme einer Anzeige bisweilen amtspflichtwidrig verweigert. Auch sind „aufgeklärte“ Fälle in der Statistik bloß solche, bei denen die Polizei einen Tatverdächtigen ermitteln konnte. Ob dieser tatsächlich schuldig ist, die Tat begangen zu haben, ist eine Frage mit der sich die Strafgerichte beschäftigen.
Bisweilen wird aufgrund dieser Tatsachen innerhalb der Kriminologie eher von einer polizeilichen Tätigkeitsstatistik gesprochen, als von einer polizeilichen Kriminalstatistik.
Diese Probleme betreffen insbesondere auch das Problemfeld der Ausländerkriminalität. Viele Faktoren führen hier zu einer starken Verzerrung der Statistik. So ist der sozio-ökonomische Status für die Kriminalitätsbelastung von Bedeutung, da Armut unabhängig von der Herkunft zu einer höheren Kriminalitätsbelastung in einer Bevölkerungsgruppe führt. Gleichzeitig werden beobachtete Straftaten von Menschen die nicht als „Deutsche“ wahrgenommen werden, wie Schwarze Menschen, People of Colour oder türkeistämmige Menschen häufiger angezeigt, als dies bei (vermeintlichen) „Deutschen“ der Fall ist.
Auch spielen geographische Gesichtspunkte eine Rolle. So ist der Anteil von Menschen mit angenommener oder tatsächlicher Migrationsgeschichte in den Großstädten höher als auf dem Land. Gleichzeitig ist die Kriminalität in Großstädten grundsätzlich stärker ausgeprägt, als auf dem Land. Dadurch erscheint die Gesamtkriminalität bei Menschen mit angenommener oder tatsächlicher Migrationsgeschichte im Verhältnis zu Menschen ohne Migrationsgeschichte höher. Dabei ist dies insgesamt keine abschließende Liste verzerrender Faktoren.
Wenn nunmehr in der öffentlichen Berichterstattung davon gesprochen wird, dass die Kriminalität insbesondere von Geflüchteten massiv gestiegen sei, dann sind insbesondere diese Faktoren zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind aber auch spezifische Probleme im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten zu berücksichtigen. So tragen die beengten und provisorischen Wohnverhältnisse zu Konflikten bei, und auch die soziale Kontrolle innerhalb der Unterkünfte ist stärker ausgeprägt, so dass Straftaten eher auffallen und zur Anzeige gebracht werden.
Aus Sicht der Themenkoordinationsgruppe Polizei und Menschenrechte sind die genannten Zahlen, und auch die Berichterstattung darüber, daher mit großer Vorsicht zu genießen.
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