Die Themenkoordinationsgruppe wurde von der Landesregierung Sachsen-Anhalts eingeladen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung eine schriftliche und mündliche Stellungnahme zum „Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt“ (SOG) abzugeben.
Konkret geht es um die Einführung von Body-Cams und die individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und Beamte. Der Gesetzesentwurf kann hier eingesehen werden.
Liegt es im Ermessen der jeweiligen Polizistin oder des Polizisten, wann die Body-Cam ein- oder ausgeschaltet wird, können Manipulationen nicht ausgeschlossen werden. Auch konkrete Einsatz-Richtlinien können nicht verhindern, dass Kameras (un-)absichtlich ausgeschaltet bleiben oder erst zu einem späteren Zeitpunkt aktiviert werden.
Die Stellungnahme von Philipp Krüger und Tobias Peter, Sprecher der Teko, kann hier runtergeladen werden: