Laut zahlreichen Medienberichten hat die Kölner Polizei in der Silvesternacht mehrere Personen hauptsächlich aufgrund ihrer angenommenen oder tatsächlichen „nordafrikanischen“ Herkunft kontrolliert. Dabei sind Personenkontrollen, die nur oder hauptsächlich aufgrund der Herkunft oder Nationalität der kontrollierten Personen basieren diskriminierend und menschenrechtswidrig. Solche Kontrollen werden auch als Racial Profiling bezeichnet und verstoßen gegen das in einer Vielzahl von völker- und europarechtlichen Verträgen verankerte Diskriminierungsverbot. Darüber hinaus ist es mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar.
Verfestigung von gesellschaftlichen Vorurteilen durch die Kölner Polizei
Des Weiteren trägt die in der Öffentlichkeit durchgeführte Maßnahme der Kölner Polizei dazu bei gesellschaftliche Vorurteile und Stereotype gegenüber den kontrollierten Personen zu verstärken. Außerdem verfestigen sich rassistische Einstellungen gegenüber der kontrollierten Personengruppe. Es wird nämlich suggeriert, dass Männer vermeintlicher oder tatsächlicher „nordafrikanischer“ Herkunft, nur aufgrund dieses Merkmals eine potentielle Gefahr darstellen.
Maßnahme muss kritisch hinterfragt und aufgearbeitet werden
Dass diese Maßnahme im Anschluss auf einer Pressekonferenz vom Kölner Polizeipräsidenten und der Bundespolizei als gerechtfertigt dargestellt wurde, weil fahndungsrelevante Personen kontrolliert wurden, muss kritisch hinterfragt werden. Was bedeutet in diesem Zusammenhang „fahndungsrelevant“? Nach bisherigen Informationen deutet vieles darauf hin, dass allein oder hauptsächliche die angenommene „nordafrikanische“ Herkunft der Person das fahndungsrelevante Merkmal war und dies wäre ein klassischer Fall von Racial Profiling. Auch die Bezeichnung der kontrollierten Personengruppe als „Nafris“ durch die Kölner Polizei muss kritisch aufgearbeitet werden.
Zum Weiterlesen (u.a.):
Pingback: Debatte um Kölner Polizeieinsatz - Nachrichten von Heute
Pingback: Massives Racial Profiling durch die Kölner Polizei in der Silvesternacht – Maßnahme muss kritisch aufgearbeitet werden – dokmz
Pingback: "Nafris" - Rassismus bei der deutschen Polizei? - Nachrichten von Heute
Pingback: Solche Kontrollen werden auch als Racial Profiling bezeichnet… :: Aktion Bleiberecht
Pingback: Einsatz an Silvester: Kritik und Lob für Kölner Polizei - Neu-Presse.de
Pingback: Froschs Blog: » Im Netz aufgefischt #298
Die Polizei hat hier angemessen und effektiv reagiert. Hier wurde aufgrund der schlimmen Erfahrungen eine bestimmte Personengruppe kontrolliert. Diese Personengruppe war ja nicht rein zufällig wieder in dieser Anzahl an diesem Ort. Die wussten genau was hier vor einem Jahr passiert ist und es verfestigt sich der Eindruck, dass genau das wiederholt werden sollte. Unsere Polizei hat vorbildlich reagiert. Das hat nichts mit Racial Profiling zu tun. Kritisch aufbereitet werden muss der Amnesty-Bericht zu diesem Vorgang.
Liegen au er diesen u erlichen Merkmalen keine weiteren verdichtenden polizeilichen Erkenntnisse vor, ist diese Praxis rechtswidrig, wie das Innenministerium j ngst klarstellte. Bereits unmittelbar nach der Silvesternacht hatte es massive Debatten um m glicherweise fragw rdige Kontrollen der Polizei gegeben.