Die Polizei – dein Freund und Helfer? Dieses Bild haben viele Menschen im Kopf. Deswegen fühlen sich viele auch verpflichtet, gegenüber der Polizei auszusagen, egal, ob sie über eine rote Ampel gefahren sind oder in anderen Situationen. Das sei eine falsche Obrigkeitshörigkeit, sagen erfahrene Anwälte, wie Strafverteidiger Martin Böhlmann. Er warnt davor, ohne rechtlichen Beistand bei der Polizei Aussagen zu machen:
Gegenüber der Polizei muss man überhaupt keine Angaben machen – allenfalls Angaben zu den Personalien sind dann erforderlich, aber das ist in aller Regel auch unnötig, weil die Polizei sowieso eine Ausweiskontrolle durchführen wird. Der einfache Satz „Regeln Sie das bitte mit meinem Anwalt“ hilft in aller Regel zunächst aus dieser Drucksituation zu kommen. Denn sie müssen sich immer vorstellen, die Polizisten machen das jeden Tag.
Denn auch scheinbar neutrale Aussagen, die voreilig gemacht wurden, können schwere Konsequenzen haben:
„Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?“ Verkehrssünder kennen die Frage. Polizeibeamte stellen sie gern, wenn sie Autofahrer nach einer Geschwindigkeitskontrolle stoppen oder sonst einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln gesehen haben. Die einzig richtige Antwort lautet: Nein. Auch wenn der Missetäter sehr wohl weiß, was der Polizeibeamte ihm ankreidet.
Geldbußen verdoppeln sich
Zwei Beispiele: „Ich wollte nur eben noch parken“, sagt die Fahrerin eines alten Autos ohne grüne Plakette in der Umweltzone. Ein Radler fuhr gerade bei Rot über die Kreuzung und erklärt: „Da kam ja niemand.“ Der Polizist weiß nun sofort: Der Verdächtige war genau im Bild. Von Rechts wegen heißt das: Er handelte vorsätzlich. Die Folge: Geldbußen ab 35 Euro verdoppeln sich. Die Fahrt in die Umweltzone kostet dann 80 Euro und die Missachtung der Ampel 200 Euro, wenn schon länger als eine Sekunde Rot zu sehen war.
Eine goldene Regel der Strafverteidiger besagt: Als Beschuldigter sollte man auf jeden Fall die Aussage verweigern – und zwar von Anfang an. Ganz nach dem Motto: Ich sage nichts ohne meinen Anwalt.