Zwei Bundesländer haben die individuelle Kennzeichnung von Polizist_innen beschlossen, in einigen anderen wird sie diskutiert. Die Gegner_innen von Namens- oder Nummernschildern scheuen dabei auch vor absurden Argumenten nicht zurück.
Die schon seit geraumer Zeit bestehende Debatte zur Durchsetzung der Kennnzeichnungspflicht für Polizist_innen in Deutschland hat mittlerweile eine lange Geschichte hinter sich, dessen Verlauf, sonderliche Argumente und Wendungspunkte in der Zeitschrift CILIP dargestellt werden:
„Ohne die Möglichkeit einen Polizisten persönlich zu identifizieren, wird der Begriff der Rechenschaftspflicht aus der Perspektive der Öffentlichkeit sinnentleert“, heißt es im offiziellen Kommentar des vom Ministerkomitee des Europarats angenommenen „Kodex für Polizeiethik“.[10] Die Identifizierbarkeit von PolizistInnen ist eine Voraussetzung dafür, dass Anzeigen wegen unrechtmäßiger polizeilicher Gewalt nicht ins Leere laufen. Sie kann darüber hinaus eine präventive Wirkung entfalten und PolizistInnen verdeutlichen, dass sie bei ihrem Handeln erkennbar sind. Die Kennzeichnungspflicht alleine beseitigt aber nicht die im Bericht von Amnesty International erneut dokumentierte „Kultur der Straflosigkeit“, die Mauer aus Schweigen, angeblichen Erinnerungslücken oder Falschaussagen zum Schutz von KollegInnen. Es bedarf unabhängiger Untersuchungsstellen zur Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens, einer besseren menschenrechtlichen Ausbildung und einer Strukturreform, die dem Korpsgeist und der Abschottung schon in den Wurzeln entgegenwirkt. Angesichts der Tatsache, dass die Einführung von Namens- oder Nummernschildern also nur einen lange überfälligen ersten Schritt, eigentlich eine Selbstverständlichkeit, darstellt, erscheinen die Reaktionen insbesondere der Polizeigewerkschaften weit überzogen.“
Quelle: Peter, Tobias: Namens- oder Nummernschilder. Erneute Debatte, alte Argumente, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 99 (2/2011), S. 15-22