HAMBURG, AUGUST 2010 – Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat im August zwei Anklagen gegen Polizisten erhoben, die – den Angaben des Hamburger Abendblattes zufolge – ihre Kompetenz im Dienst überschritten. Die Vorwürfe lauten auf Körperverletzung im Amt, Nötigung und Freiheitsberaubung.
Im ersten Fall handelt es sich um einen Vorfall einer nicht gerechtfertigten Festnahme in einer Wohnung auf St. Pauli. Die Gegenanzeige des Polizisten wegen Widerstandes hat die Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Im zweiten Fall handelt es sich um Nötigung und Körperverletzung im Amt, die im Oktober 2009 im Zellentrakt der Wache in St. Georg stattgefunden haben sollen.
Weitere Informationen auch auf der Kampagnenseite für mehr Verantwortung bei der Polizei.
Quellen: Hamburger Abendblatt
Ergänzung zum ersten Fall:
Der Polizist war im November 2010 vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen worden, jedoch verfolgt die Staatsanwaltschaft den Fall weiterhin und hat am 28.06.2011 den Fall vor dem Landgericht Hamburg erneut aufgerollt. Bei einer Feierauflösung im September 2009 soll es, Berichten des Hamburger Abendblattes nach, zu einer Rangelei zwischen der Geschädigten und dem Polizisten gekommen sein, bei der der Beamte die Frau mit einem „Fußfeger“ von den Beinen geholt hat. Die Geschädigte ist ungebremst auf den Boden gefallen und erlitt Prellungen an Auge, Unterkiefer und Nase.
Hamburger Abendblatt, 29.06.2011: Polizist noch einmal wegen Körperverletzung vor Gericht.