Entschädigungszahlung wegen Haftbedingung in der Vollzugsanstalt Butzbach

BUTZBACH, OKTOBER 2000 – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Bundesrepublik wegen unmenschlicher Behandlung zur Zahlung von 10.000 Euro an einen ehemaligen Strafgefangenen. Der Mann war im Oktober 2000 eine Woche lang nackt in einer Sicherheitszelle der hessischen Vollzugsanstalt Butzbach eingesperrt gewesen.

Quelle:
TAZ: Entschädigungszahlung wegen Haftbedingung. Eine Woche nackt in der Zelle. 07.07.2011