BONN, 28. JULI 2011 – Das Amtsgericht Bonn verurteilte am 28. Juli 2011 einen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen für einen Schlag ins Gesicht eines jungen Mannes, der ihn mit Rauch angepustet und gespuckt haben soll. Der Vorfall fand am 30. März 2009 statt. Der Verteidiger kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
Quellen: General Anzeiger Bonn: Bonner Polizist muss für Schlag ins Gesicht zahlen. 29.07.2011