Das Amtsgericht Tiergarten hat einen Polizisten, der auf der „Freiheit statt Angst“-Demonstration 2009 einen Mann einen Faustschlag in den Rücken verpasst hat, zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt. Das Gericht verurteilte den Beamten wegen Körperverletzung im Amt, weil es der Meinung ist, dass „die Aktion nicht verhältnismäßig war und von dem Opfer keinerlei Bedrohung ausging“.
Quelle: taz.de vom 05.10.2010