SCHWERIN, 12. JULI 2010 – Das Verwaltungsgericht Schwerin hat am 12. Juli 2010 die Polizeimaßnahmen vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 durch ein sogenanntes Anerkenntnisurteil für rechtswidrig erklärt.
Nach Medienberichten stellte das Gericht – nachdem die Polizeidirektion Rostock ihr Fehlverhalten anerkannt hatte – ohne weitere Sachprüfung fest, dass die Art und Weise der Behandlung im Gewahrsam, insbesondere die Fessellung und Durchsuchung der Klägerin wie auch die verspätete Gewährung eines Kontaktes mit einem Rechtsanwalt rechtswidrig gewesen ist. Die Berufung wurde durch das Gericht nicht zugelassen.
Es handelt sich bei dem Urteil um die Klage von zwei Mitgliedern einer Bürgerinitiative aus dem Niedersächsischen Wendland, die auf dem Weg zu den Protesten mit weiteren Gorleben-Gegnern auf der Autobahn vor Rostock gestoppt und festgenommen worden waren. Wie in den Medienberichten zu lesen ist, wurden sie mit Plastikfesseln an den Händen zunächst in eine Wagenburg der Polizei und von dort in eine Gefangenensammelstelle nach Rostock gebracht. Erst nach mehreren Stunden durften sie telefonisch die Kinderbetreuung organisieren und Rechtsbeistände verständigen.
Das Urteil hat – einem Interview der Rechtsanwältin der Kläger mit der Tageszeitung Neues Deutschland zufolge – keine Konsequenzen für die Polizeidirektion Rostock, da die damals eingesetzte Sondertruppe BAO Kavala bereits aufgelöst und im Prozess die Seite der Beklagten wieder durch die normale Behörde der Polizeidirektion Rostock vertreten wurde.
Quellen: Hamburger Abendblatt, Hannoversche Allgemeine, Indymedia, Junge Welt, Legal Tribune, Neues Deutschland